Rechtsformwechsel des Klinikums
Kreistag entscheidet am Dienstag

Das Ortenau Klinikum soll nach den Plänen von Landrat Scherer in eine Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt werden. | Foto: gro
  • Das Ortenau Klinikum soll nach den Plänen von Landrat Scherer in eine Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt werden.
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Ortenau (mak). Am Dienstag, 20. Juli, entscheidet der Kreistag über einen Rechtsformwechsel des Ortenau Klinikums. Stimmt das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung zu, würde aus dem Eigenbetrieb des Kreises eine Kommunale Anstalt öffentlichen Rechts werden.

Operative Entscheidungen (zum Beispiel Einstellung und Entlassung von Chefärzten) würde dann ein neu zu gründender 20-köpfiger Verwaltungsrat, in dem Kreisräte und der Landrat vertreten sind, fällen. Nach dem Willen des Landrats soll dort auch der Gesamtpersonalrat des Klinikums einen Sitz bekommen. Die Fraktionen der SPD und der Grünen fordern in einem gemeinsamen Antrag die Schaffung eines Gewerkschaftssitzes in den Aufsichtsgremien des Ortenauklinikums und der neuen MVZ-Struktur.

Der neue Verwaltungsrat tagt in nicht öffentlichen Sitzungen. Der Kreistag ist bei der neuen Rechtsform vor allem für Grundsatzentscheidungen sowie für wesentliche Änderungen in der Struktur der Krankenhäuser zuständig. Der Gesundheits- und Krankenhausausschuss würde im Zuge des Rechtsformwechsels aufgelöst.
Auch wenn mit einer Mehrheit am Dienstag im Kreistag für den Rechtsformwechsel zu rechnen ist, gab es auch Stimmen, die beispielsweise vor einem Demokratiedefizit warnten oder ihre Sorge zum Ausdruck brachten, dass mit dem Wechsel der Rechtsform ein erster Schritt in Richtung Privatisierung vollzogen würde. Dazu bezog Landrat Frank Scherer in einem Pressegespräch Stellung. Die wichtigsten Aussagen des Landrats im Überblick:

Die wichtigsten Aussagen

Warum überhaupt die Änderung der Rechtsform?
Landrat Frank Scherer: "Die Änderung der Rechtsform zielt ab auf die operative Umsetzung der Klinikreform." Darüber hinaus verwies er darauf, dass in Baden-Württemberg nur noch das Ortenau Klinikum und das Krankenhaus in Emmendingen als Eigenbetrieb geführt würden. Mit der neuen Rechtsform könnten die Gremien durch die Unterscheidung zwischen operativen und politischen Entscheidungen effizienter arbeiten und ihre Mitglieder könnten sich professionalisieren.

Entsteht durch den Wegfall des Krankenhausausschusses und die Übertragung seiner Kompetenzen an den Kreistag und den neuen Verwaltungsrat ein Demokratiedefizit?
Scherer: "Der Kreistag behält seine Kompetenzen und gewinnt noch welche hinzu." Außerdem entscheide der Kreistag mit 83 Mitgliedern anstelle des Ausschusses, in dem nur 22 Mitglieder vertreten seien.

Ist die Umwandlung der Rechtsform der Beginn einer möglichen Privatisierung des Ortenau Klinikums?
Scherer: "Die Anstalt öffentliches Recht ist nicht nur die passende Rechtsform für das Klinikum, sondern auch das stärkste Bekenntnis für eine öffentlich-rechtliche Struktur und gegen eine Privatisierung."

Wann findet der Rechtsformwechsel statt?
Scherer: "Folgt der Kreistag unserem Vorschlag, brauchen wir etwa ein bis eineinhalb Jahre, um den Wechsel zu vollziehen." Die Implementierung der neuen Rechtsform sei für den 1. Januar 2023 realistisch.

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