Automatische Systeme sparen Zeit
Gartenbewässerung beschränken
Ortenau (mak). Viele Menschen verbringen bedingt durch die Corona-Pandemie den Sommer zu Hause und genießen den eigenen Garten. Damit die Blumen und Pflanzen gut gedeihen und in den tollsten Farben strahlen können, brauchen sie Wasser. Aufgrund der zu geringen Niederschlagsmenge kann das Aufdrehen des hauseigenen Wasserhahns zur Bewässerung des Gartens schnell eine kostspielige Angelegenheit werden. Für den ein oder anderen ist die Entnahme aus öffentlichen Gewässern wie Bächen oder Flüssen eine Alternative, doch ist dies überhaupt erlaubt?
Momentan keine Wasserentnahme erlaubt
"Die Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern zur Gartenbewässerung ist in geringen Mengen erlaubt", sagt Caroline Luschy von der Pressestelle des Landratsamtes Ortenaukreis. Dies sei im Wassergesetz unter dem Begriff "Gemeingebrauch" geregelt. Dieser sei aber nur erlaubt, wenn es sich um eine geringe Menge handle und die Entnahme der Land- oder Forstwirtschaft oder dem Gartenbau diene. "Ob die Menge gering ist, hängt insbesondere vom Wasserdargebot im Gewässer ab", erklärt Luschy. Und weiter: "Besonders während einer Trockenperiode, wie die, in der wir uns aktuell gerade befinden, und bei den daraus resultierenden Niedrigwasserverhältnissen ist eine Wasserentnahme im Sinne des Gemeingebrauchs daher nicht mehr zulässig. Das Verbot der Wasserentnahme wird dann ausgesprochen, wenn die vorhandenen Abflüsse dies zur Aufrechterhaltung der gewässerökologischen Funktionen erfordern." Durch eine zu geringe Wasserführung würden sich die Gewässer stärker erwärmen und auch die selbstreinigenden Kräfte würden deutlich gemindert und der Algenwuchs gefördert.
Wer wiederholt gegen das Entnahmeverbot aus öffentlichen Gewässern verstößt und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Bewässerung beschränken
Doch wie kann der Garten während der heißen Jahreszeit am besten gewässert werden? "Das Gießen des Gartens sollte am besten in den frühen Morgenstunden stattfinden. Dafür eignen sich am besten sogenannte Perlschläuche, die das Wasser gleichmäßig und sparsam verteilen. Die Gartenbewässerung sollte also auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden", sagt Luschy.
Brunnen als Alternative
Hauseigentümer haben aber auch die Möglichkeit, einen Brunnen auf ihrem Grundstück zu bohren. Dafür bedürfe es aber einer Erlaubnis, erklärt sie und für die Installierung eines Grundwasserbrunnens, der in den Grundwasserleiter eindringt, sei immer eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes erforderlich. Für einfache Brunnen für die Gartenbewässerung sei hierfür in der Regel ein formloser Antrag ausreichend. In Wasserschutzgebieten sind private Brunnen allerdings nicht zulässig.
Kein Anschluss an öffentliche Wasserversorgung
Grundsätzlich empfiehlt das Landratsamt die Nutzung von gespeichertem Regenwasser beispielsweise durch Regentonnen und Zisternen. Auch automatische Bewässerungssysteme seien wasserwirtschaftlich sinnvoll. Sie würden nicht nur Zeit, sondern durch geringere Verdunstungsverluste auch Wasser sparen. "Die Installation von Zisternen wird zwischenzeitlich schon oft als Forderung von den Gemeinden in Bebauungsplänen gestellt. Gerade bei Neubauvorhaben lassen sich Zisternen relativ kostengünstig installieren", führt sie aus.
Wichtig sei, so Caroline Luschy vom Landratsamt abschließend, dass alle Bewässerungsanlagen, ob Brunnen oder Zisterne, keine Verbindung zur an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossene Hausinstallation haben.
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