Drei Ortenauer klagen gegen Klinik-Reform
Die Agenda 2030 wird zu einer Gerichtssache

Das Ortenau Klinikum und die vom Landratsamt sowie Kreistag auf den Weg gebrachte Agenda 2030 bleibt Streitpunkt – jetzt auch vor dem Verwaltungsgericht Freiburg. | Foto: rek
  • Das Ortenau Klinikum und die vom Landratsamt sowie Kreistag auf den Weg gebrachte Agenda 2030 bleibt Streitpunkt – jetzt auch vor dem Verwaltungsgericht Freiburg.
  • Foto: rek
  • hochgeladen von Rembert Graf Kerssenbrock

Ortenau (rek). Drei Mitglieder der Partei Die Linke Ortenau haben Anfang September Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg gegen die vom Kreistag beschlossene Agenda 2030 eingereicht. Die drei Kläger Yannik Hinzmann, Lukas Matz sowie der frühere Kreisrat Friedrich Preuschoff begründen dies damit, "dass der Kreistag nicht befugt ist, Krankenhausstandorte zu schließen". Für diesen Punkt verweisen sie auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016, wonach es dem Träger von Krankenhäusern in Calw und Umgebung untersagt worden sei, eigenmächtig Standorte zu schließen, da sie als bedarfsnotwendig im Krankenhausplan aufgenommen worden seien. Die Klinikträger hätten auch kein Recht die Notwendigkeit von Schließungen durch Gutachten zu prüfen. Weiter führen die drei Ortenauer Kläger an, dass bestehende Bundesgesetze, insbesondere zur Notfallversorgung, nicht Bestandteil des Gutachtens waren, das dem Kreistag als Entscheidungsgrundlage gedient habe.

Hinzmann, Matz und Preuschoff kritisieren auch, dass die Klinikleitung die bisherigen Standorte – bis auf Wolfach – in Betriebsstellen umbenannt habe. Erst durch diese neue Bezeichnung, so Hinzmann, werde es dem Landkreis ermöglicht, die früheren Standorte doch zu schließen. Das werfe die Frage auf, ob die Kreisräte darüber informiert seien oder lediglich eine Absprache im Ältestenrat getroffen worden sei, so die Aktivisten des "Bündnisses für den Erhalt und Ausbau aller Ortenauer Kliniken".

Klagen wollte das Linke-Trio ursprünglich nicht nur gegen die Kreisverwaltung, sondern auch gegen Landrat Frank Scherer sowie den Kreistag als Gremium. "Hierzu hat das Verwaltungsgericht uns in dieser Woche aufgefordert, Stellung zu nehmen", erklärte Hinzmann auf Anfrage. Das Landratsamt reagierte mit der Aussage seines Pressesprechers Kai Hockenjos: "Wir haben die Klage zur Kenntnis genommen."

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.