Statistikreport September
Anstieg der Arbeitslosen trotz Integrationen

Ortenau (st) Im September haben 9.081 Familien beziehungsweise Haushalte Bürgergeld bezogen, so eine Presseinformation des Landratsamt Ortenaukreis. Dies sind 64 weniger als im Vormonat (minus 0,7 Prozent). Die Zahl der Arbeitslosen im Bürgergeldbezug hat dagegen zugenommen (plus 1,3 Prozent), insbesondere bei den jungen Erwachsenen unter 25 (plus 6,1 Prozent).

Typische Intergrationen

Im September haben 319 Arbeitsuchende eine sozialversicherungspflichtige beziehungsweise selbständige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufgenommen. Hinzu kommen 14 Arbeitsaufnahmen auf dem sogenannten zweiten Arbeitsmarkt. Hierbei handelt es sich überwiegend um gemeinnützige Beschäftigungsverhältnisse, die durch staatliche Zuschüsse geschaffen worden sind. Insgesamt haben im Berichtsmonat 333 Arbeitsmarktintegrationen stattgefunden. „Viele Integrationen sind typisch für den Monat September, in dem das neue Ausbildungsjahr beginnt. Diejenigen Jugendlichen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben oder nicht weiterhin die Schule besuchen, werden statistisch als arbeitslos erfasst. Dies führt unter anderem dazu, dass die Zahl der Arbeitslosen trotz der vielen Integrationen im Berichtsmonat zugenommen hat“, erläutert Silvia Kimpel, Leiterin des Ortenau Jobcenters. „Ein weiterer Grund für die aktuelle Entwicklung sind außerdem vermehrte Neuzugänge in den Leistungsbezug“, so Kimpel.

Gesamtzahlen

Derzeit erhalten 18.992 Personen Leistungen des Jobcenters, 5.375 von ihnen gelten gemäß den gesetzlichen Kriterien als arbeitslos und 4.541 als arbeitsuchend. Die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Leistungsberechtigten beträgt somit 9.916. Hinzu kommen 5.458 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2.645 reine Leistungsbeziehende, die zum Beispiel als Alleinerziehende Kinder unter drei Jahren betreuen oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, sowie 973 Personen ohne Anspruch auf Regelleistungen. Dies sind unter anderem Personen, die Leistungen für Bildung- und Teilhabe erhalten oder Familienmitglieder mit Anspruch auf BaföG oder Altersrente, die von den Leistungen ausgeschlossen sind.

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