Beschluss der Landesregierung
Maskenpflicht bei Einkäufen sowie in Bussen und Bahnen
Ortenau (st). Baden-Württemberg führt eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr ein. Vom kommenden Montag, 27. April, an müsse man Mund und Nase beim Einkaufen und im Nahverkehr bedecken, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach einer Sitzung des Kabinetts.
Damit sei aber kein medizinischer Mundschutz gemeint, es gehe nur um einfache Mund-Nasen-Bedeckung. "Notfalls tut es auch ein Schal", sagte Kretschmann. Zur Begründung sagte Kretschmann: Man habe festgestellt, dass sich zu wenige Menschen an die bislang geltende dringende Empfehlung zum Tragen von Masken halten.
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