Verurteilung wegen Scheinselbstständigkeit
Schaden für Sozialversicherung

Lahr/Offenburg (st). Gegen den Inhaber eines Betriebs für Innenausbau aus dem Ortenaukreis verhängte das Amtsgericht Lahr mittels Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro, da der Mann nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach von Juli 2013 bis Mai 2015 mindestens drei Arbeitnehmer nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet hatte.

Das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis, so fanden die Zöllner heraus, hatte der 37-jährige verschleiert, indem er die Arbeitsleistungen seiner drei Arbeitnehmer durch Rechnungsstellungen an diese als scheinbar selbständige Subunternehmen verbucht und abgerechnet hatte. Die Männer waren jedoch ausschließlich für den Ortenauer Unternehmer tätig. Den Sozialversicherungsträgern entstand ein Gesamtschaden in Höhe von 25.000 Euro. Diesen Betrag muss der Beschuldigte ebenfalls zurückzahlen und gilt nun als vorbestraft. Der Strafbefehl wurde Anfang Februar rechtskräftig.

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