Eine Frage, Frau Huber
Mittel gegen Entlassungen
Im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld verlängert. Was das genau bedeutet, erklärt Roswitha Huber, Pressesprecherin der Agentur für Arbeit in Offenburg, im Gespräch mit Daniela Santo.
Was bedeutet die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes konkret?
Das Beschäftigungssicherungsgesetz, das sich noch in der parlamentarischen Beratung befindet, hat vorgesehen: Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird für Betriebe, die mit der Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2020 begonnen haben, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31. Dezember 2021.
Welche Branchen sind besonders von Kurzarbeit betroffen?
Seit Beginn der Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie haben insgesamt 4.950 Firmen im Ortenaukreis für 73.600 betroffene Arbeitnehmer Kurzarbeit angezeigt. Betroffen sind viele Branchen, die bisher nie etwas mit dem Thema Kurzarbeit zu tun hatten, beispielsweise die Gastronomie, Handel, der Freizeitbereich, das Hotelgewerbe und das verarbeitende Gewerbe.
Wann macht es Sinn, die Kurzarbeit zu verlängern?
Die Arbeitgeber nutzen Kurzarbeit intensiv, um Mitarbeiter in dieser schwierigen Phase nicht entlassen zu müssen. Damit können sie ihre eingearbeiteten Arbeitnehmer im Betrieb halten.
Gibt es Firmen, die Kurzarbeit anmelden, wieder normal arbeiten und dann erneut anmelden?
Ja. Durch die steigenden Infektionszahlen und die Corona-Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erwarten wir wieder erneute Anzeigen. Wird die Bezugsdauer für drei Monate unterbrochen, bedarf es einer erneuten Anzeige. Zum Beispiel: Wurde im Mai noch Kurzarbeitergeld bezogen, dann Juni bis August nicht, bedarf es für September wieder einer neuen Anzeige.
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