Angriff gegen angeblichen Nebenbuhler
Versuchter Mord zur Last gelegt
Offenburg/Neuried (st). Die Staatsanwaltschaft Offenburg teilt mit, dass sie nach dem Angriff auf einen vermeintlichen Nebenbuhler in Neuried im Juli dieses Jahres gegen einen 63 Jahre alten Mann Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Offenburg erhoben hat.
Dem Angeschuldigten werde zur Last gelegt, in der Nacht auf den 24. Juli 2021 in ein Mehrfamilienhaus in Neuried eingedrungen zu sein und einen Bewohner mit einem Gummihammer schwer verletzt zu haben. Hintergrund der Tat sei eine bereits seit längerer Zeit beendete Beziehung des 63-Jährigen zu einer Frau gewesen, die in einer anderen Wohnung in demselben Haus lebt. Im Vorfeld der Tat habe der Angeschuldigte aus Eifersucht den Plan gefasst, den neuen Lebensgefährten der Frau zu töten. Dieser Plan habe vorgesehen, in die Wohnung des Opfers einzudringen, es dort mit einem Gummihammer zunächst bewusstlos zu schlagen und es im Anschluss zu töten.
Tathergang
In Umsetzung dieses Tatplans sei der Angeschuldigte in der Tatnacht über die Terrassentür in eine Wohnung des Mehrfamilienhauses eingedrungen, habe sich in das Schlafzimmer begeben und dort begonnen, mehrmals mit dem mitgeführten Gummihammer auf den Kopf des im Bett schlafenden Mannes einzuschlagen. Nachdem das Opfer und eine ebenfalls in dem Bett schlafende Frau aufgewacht seien und das Licht eingeschaltet hätten, habe der 63-jährige seinen Irrtum bemerkt, die weitere Ausführung der Tat aufgegeben und sich entfernt. Durch die Schläge habe das Opfer Prellungen und Quetschungen am gesamten Kopf, eine Gehirnerschütterung, eine Schädelprellung und eine stark blutende Rissquetschwunde am Kopf sowie Prellmarken am gesamten Oberkörper und den Armen erlitten.
Der Angeschuldigte sei noch am selben Tag in seiner Wohnung im Raum Heidelberg festgenommen worden und befinde sich seither in Untersuchungshaft. Der 63-jährige habe umfassende Angaben zur Tat gemacht und dabei den äußeren Geschehensablauf im Wesentlichen eingeräumt, eine Tötungsabsicht jedoch bestritten.
Anklage versuchter Mord
Die Anklage laute auf versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft sieht durch die Tat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als verwirklicht an. Im Falle seiner Verurteilung drohe dem Angeschuldigten grundsätzlich eine lebenslange Freiheitsstrafe. Da es vorliegend beim Versuch des Mordes geblieben sei, bestehe für das Gericht jedoch auch die Möglichkeit, an Stelle der lebenslangen Freiheitsstrafe eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren zu verhängen.
Die Hauptverhandlungstermine stehen laut Staatsanwaltschaft noch nicht fest, mit einem Beginn der Hauptverhandlung Anfang des kommenden Jahres ist zu rechnen.
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