Kein Anfangsverdacht einer Straftat
Polizist verhält sich korrekt

Foto: Symbolbild gro

Offenburg (st). Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat laut einer Pressemitteilung nach der Festnahme eines unbekleideten, psychisch auffälligen Mannes in der Nähe des Offenburger Bahnhofs am 18. November 2021 von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den die Festnahme durchführenden Beamten des Polizeipräsidiums Einsatz abgesehen. Der Vorgang habe insbesondere deshalb öffentliches Aufsehen erregt, weil Amateurvideos von der Festnahme veröffentlicht worden seien, die zeigen, wie der 31-jährige gambische Staatsangehörige von dem Polizeibeamten durch Anwendung unmittelbaren Zwangs zu Boden gebracht und dort fixiert wurde.

Nach Sichtung des vorhandenen Bildmaterials und Befragung mehrerer Zeugen habe kein Anfangsverdacht eines strafbaren Verhaltens begründet werden. Dabei habe zunächst festgestellt werden können, dass der Festgenommene, der zuvor versucht habe, sich der Festnahme zu entziehen, durch die Handlungen des Beamten nicht verletzt worden und sich auch keine Anhaltspunkte dafür ergeben hätten, dass er hierdurch Schmerzen erlitten habe. Die Fixierung des Festgenommenen sei durch Platzieren des Knies des Beamten auf dem Schulterblatt erfolgt und habe für maximal zwei Minuten angedauert, wobei es auch keinerlei vernehmbare Schmerzens- oder Hilfeäußerungen des 31-Jährigen gegeben habe.

Kein unmittelbarer Zwang

In rechtlicher Hinsicht seien die Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs gemäß der Paragrafen 63ff. des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg erfüllt gewesen. Von dem alkoholisierten und sich in einem psychischen Ausnahmezustand befindenden Mann sei insbesondere eine Eigen- und Fremdgefährdung ausgegangen. Bei der Fixierung durch Platzieren des Knies auf dem Schulterblatt habe es sich um das situativ sicherste Mittel gehandelt, um mögliche weitere Versuche, sich der Festnahme zu entziehen, zu verhindern. Mildere gleich effektive Mittel hätten nicht zur Verfügung gestanden, insbesondere da sich der festnehmende Beamte über einen längeren Zeitraum alleine bei dem Festgenommenen befunden habe.

Der 31-Jährige war nach der Festnahme in eine Spezialklinik verbracht worden, wo im Anschluss eine drogeninduzierte Psychose diagnostiziert worden sei.

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