Ärgernis Hundekot auf dem Gehweg
Oberkirch stellt kostenlose Tüten
Oberkirch (st). Im öffentlichen Raum ist Hundekot immer wieder ein Thema. Gerade für Kleinkinder stellen die Hinterlassenschaften der Vierbeiner eine Infektionsgefahr dar. Der Fachbereich „Bürgerservice und Ordnung“ der Stadt Oberkirch erinnert deshalb die Halter von Hunden an die Einhaltung der Polizeiverordnung.
Danach ist der Hundehalter unter anderem dafür verantwortlich, dass das Tier seine Notdurft nicht auf Gehwegen, im Bereich der historischen Innenstadt, in Grün- und Erholungsanlagen, Weinbergen, Intensivobstanlagen, einschließlich Beerenobstanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist zu beseitigen. Das heißt nicht nur den Kot mit einer Tüte aufzunehmen, sondern auch die Tüte in einem Mülleimer zu entsorgen. Das Thema Hundekot kann räumlich nicht genau eingegrenzt werden. Die Hinterlassenschaften finden sich sowohl in Anlagen, wie auch auf Straßen, Gehwegen und Plätzen. Diese Verunreinigungen sind für alle Betroffenen ein Ärgernis.
Polizeiverordnung sieht Verwarnung vor
In der städtischen Polizeiverordnung ist die Beseitigung durch den Hundehalter festgehalten. Der Fachbereich „Bürgerservice und Ordnung“ erinnert deshalb die Halter von Hunden ausdrücklich an die Einhaltung dieser Verordnung der Stadt Oberkirch. Für einen Verstoß gegen diese Vorschrift kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro ausgesprochen werden. Die Hundehalter werden deshalb gebeten, einen “Hundekotbeutel“ zu benutzen. Diese sind im Bürgerbüro, auf den Ortsverwaltungen und auch an vielen Stellen im Stadtgebiet an entsprechenden Automaten kostenlos erhältlich. Selbstverständlich können diese Beutel an den Automaten oder in jedem anderen öffentlichen Mülleimer entsorgt werden.
Die Hundehalter werden gebeten, die Bemühungen der Stadtverwaltung für ein „sauberhaftes“ Oberkirch zu unterstützen.
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