Schwerpunktkontrollen in Oberkirch
Viel Verständnis in der Fußgängerzone
Im Zweifel muss Durchfahrt für Radfahrer eingeschränkt werden)
Oberkirch Mit einer gemeinsamen Schwerpunktaktion von Polizei und Gemeindevollzugsdienst wurde vom 17. bis 21. April die Einhaltung der Verkehrsregeln in der Oberkircher Fußgängerzone überwacht. Oberbürgermeister Gregor Bühler zieht positives Fazit zu der Aktion und kündigt weitere Kontrollen an.
Oberbürgermeister Gregor Bühler war am Mittwochnachmittag, 19. April, für eine Stunde vor Ort. Gemeinsam mit Bürgermeister Christoph Lipps und Fachbereichsleiterin Clarissa Isele verschaffte er sich selbst einen Eindruck vom Verkehr in der Fußgängerzone und den Schwerpunktkontrollen. „Die Resonanz der Bürger auf die Aktion war sehr positiv. Auch haben wir dafür viel Verständnis von den Radfahrern erhalten“, schildert Bühler seine Eindrücke. Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen von Steffen Miller, stellvertretender Leiter des Polizeipostens Oberkirch, sowie von Wilma Brügel, vom Gemeindevollzugsdienst der Stadt, welche beide gemeinsam mehrmals mit ihren Kollegen vor Ort die Einhaltung der Verkehrsregeln überwachten. Vereinzelt mussten auch Autofahrer angehalten werden, die unberechtigt in der Fußgängerzone unterwegs waren.
Für Schrittgeschwindigkeit sensibilisieren
„Die Aktion soll zur Sensibilisierung der Radfahrer zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit beitragen.“ Gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Radfahrern und Fußgängern diene dabei der Verkehrssicherheit aller. Daher wurde auch bei Übertretungen ein freundlicher Hinweis auf die geltenden Verkehrsregeln in der Fußgängerzone gegeben.
Auch nach dem Abschluss der gemeinsamen Schwerpunktkontrollen werden Polizei und Gemeindevollzugsdienst weiterhin in der Fußgängerzone präsent sein. Grundsätzlich ist in Fußgängerzonen das Radfahren nicht erlaubt. In Oberkirch ist es möglich, dann dürfen die Radfahrer jedoch, wie auch der erlaubte Lieferverkehr, nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein. „Sollte die Schrittgeschwindigkeit trotz der Kontrollaktionen nicht eingehalten werden, ist zu prüfen, ob das Radfahren in der Fußgängerzone weiterhin erlaubt bleibt“, betont Oberbürgermeister Gregor Bühler.
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