Land konkretisiert eigene Rechtsverordnung
Oberkirch: Eisdielen sind geschlossen
Oberkirch/Stuttgart (st). Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat am heutigen Freitag, 20. März, die Anwendung der Rechtsverordnung vom 17. März konkretisiert. Danach sind Eisdielen bis zum 19. April 2020 zu schließen.
Die Nachricht des Sozialministeriums traf um kurz nach 10 Uhr per E-Mail im Oberkircher Rathaus ein. In der E-Mail werden Unklarheiten der Rechtsverordnung korrigiert beziehungsweise klargestellt.
Betrieb eingestellt
Eine Klarstellung betrifft dabei Eisdielen. Deren Betrieb ist landesweit bis zum 19. April 2020 untersagt. Diese Klarstellung der Rechtsverordnung wurde umgehend durch die Ortspolizeibehörde an die Betreiber in Oberkirch befindlichen Eisdielen weitergegeben. Der Betrieb aller Eisdielen in Oberkirch wurde noch im Laufe des Freitagvormittags eingestellt.
Die Stadt informiert zur aktuellen Entwicklung in Oberkirch im Internet unter www.oberkirch.de und auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.
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