Nachnutzung für Standort Oberkirch
Kreisrätin fechtet Beschluss an
Oberkirch (st). Jana Schwab, Kreisrätin der Linken Liste Ortenau, hat in einem Brief an das Regierungspräsidium Freiburg Einspruch gegen den Beschluss des Ortenauer Kreistages vom 15. Dezember 2020 eingelegt, der vorsieht, das Oberkircher Klinikum in ein Gesundheitszentrum umzuwandeln. „Gemäß § 3 Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg kann der Kreistag kein Krankenhaus, welches im Landesbettenplan aufgeführt ist, in ein Gesundheitszentrum umwandeln“, schreibt Schwab. Hierbei bezieht sie sich auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, die besage, dass dies "weder dem Kreistag noch der Landesregierung gestattet" sei.
Außerdem führt sie aus, dass dem Kreistag keine Bedarfsanalyse des Regierungspräsidiums oder des Landessozialministeriumsvorliege, die eine Herausnahme des Oberkircher Klinikums aus dem Landesbettenplan und somit die Umwandlung in ein Gesundheitszentrum, wie vom Kreistag beschlossen, rechtfertigen würde.
Schwab wies zudem auf Infektionskrankheiten und viele Demenzerkrankungen hin, die ihrer Meinung nach stationär behandelt werden müssen. "Diese Erkrankungen können nicht bei einer Verweildauer von drei bis fünf Tagen diagnostiziert oder behandelt werden, wie es der Kreis vorsieht und in seine Kostenanalyse für die geplante Zentralklinik in Offenburg integrierte. Deren Behandlung dauert bis zu einem halben Jahr, bei Folgeerkrankungen noch länger."
Gleichbehandlung angemahnt
Hierbei gehe es um die stationäre Versorgung von Notfallpatienten und Einwohnern im Einzugsgebiet des Krankenhaus Oberkirch.In einer alternden Gesellschaft würden Krankheiten auftreten, die eine schnelle medizinische Behandlung erfordern. Hierzu seien die stationären Notfallversorgungsstufen (Basisnotfallversorgung/erweiterte Notfallversorgung/ umfassende Notfallversorgung) geschaffen worden. Diese würden auch für den Ortenaukreis gelten. "Es ist die Pflicht des Ortenaukreises den Standort in Oberkirch als stationärer Basisnotfallstandort auszubauen", so Schwab weiter.
Der Kreistag habe zudem die Pflicht seine Einwohner gleich zu behandeln, so die Kreisrätin weiter. Krankenhausstandorte, die im Landesbettenplan aufgeführt seien, könnten weder geschlossen noch in Gesundheitszentren umgewandelt werden, weil sie für die stationäre Versorgung der Einwohner im Landkreis Ortenaukreis eingerichtet worden seien. "Die Entscheidung des Kreistages vom 15. Dezember 2020 verstößt sowohl gegen Bundesgesetz, hier§ 136 c Absatz 4 Sozialgesetzbuch 5, Krankenhausfinanzierungsgesetz § 1 und § 2 a und gegen das Landesgesetz, hier § 3 Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg", so Schwab abschließend.
Kreis und Klinikum reagieren
Die Reaktion des Ortenau Klinikums und des Ortenaukreises folgte in einer gemeinsamen Presseerklärung prompt. "Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 mit großer Mehrheit einer künftigen Nachnutzung der Klinikbetriebsstelle Oberkirch zugestimmt. Eine vorzeitige Schließung des Standorts Oberkirch wurde im Dezember noch nicht beschlossen. Es ist klar, dass das Sozialministerium für die Erstellung des Landesbettenplans zuständig ist. Eine Änderung kann aber erst nach einer Beschlussfassung zur Schließung formal beim Ministerium beantragt werden. Selbstverständlich steht der Landkreis im engen Austausch mit dem Ministerium, welches die Agenda 2030 intensiv begleitet und das Ortenau Klinikum auf seinem Weg unterstützt. Die Vorwürfe von Frau Schwab sind daher haltlos.“
Unterstützung erhält Schwab vom FDP-Kreistagsmitglied Dr. Karlheinz Bayer. "Die Begründungen, die Frau Kreisrätin Schwab gegeben hat, kann und werde ich als Kreisrat voll umfänglich unterschreiben." Schwab habe Recht, wenn sie danach frage, ob alle Entscheidungen des Kreistags auf der Basis des Landesrechts erfolgt seien. "Es ist nichts Ehrenrühriges, wenn man das Regierungspräsidium auffordert, die Rechtsgrundlage zu prüfen", so Bayer. Um die stationäre medizinische Versorgung im Ortenaukreis sei es nicht sonderlich gut bestellt, so der FDP-Kreisrat abschließend.
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