Regelbetrieb ab 29. Juni unter Pandemiebedingungen
Kindergärten öffnen wieder
Oberkirch (st). Die Türen der Einrichtungen öffnen sich ab dem 29. Juni wieder für alle Kindergartenkinder. „Für die Kinder und die Eltern ist dieser Start eines Regelbetriebs in den Kindergärten unter Pandemiebedingungen eine gute Nachricht“, betont Oberbürgermeister Matthias Braun. Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat am vergangenen Dienstag, 16. Juni, die Rahmenpunkte für die geplante Wiederaufnahme des Regelbetriebes in den Kindergärten vorgestellt.
„Mit diesem nächsten Schritt der Öffnung kann wieder die gewohnte Unterstützung in der Kinderbetreuung angeboten werden“, unterstreicht das Stadtoberhaupt. Er wünscht allen Kindern und Familien eine gute Rückkehr und viel Freude in den vertrauten Einrichtungen. „Danken möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nach der Bekanntgabe am Dienstag für eine rasche Umsetzung der Vorgaben des Landes in Oberkirch gesorgt haben.“
Kindergartenbetrieb unter besonderen Vorzeichen
Für den ab Montag, 29. Juni, beginnenden Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen gelten aus Fürsorgepflicht gegenüber den Kindern, deren Eltern, den Erziehern sowie den sonstigen Mitarbeitern in den Einrichtungen nach wie vor die gesetzlichen Grundlagen, um das Auftreten von Infektionen mit Covid-19 zu verhindern. Eine wesentliche Grundlage für die Vorgaben des Kultusministeriums für den Start des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen sind dabei die ersten Ergebnisse einer Studie von vier Universitätsklinika.
Eltern werden informiert
Auf diesen Ergebnissen basierend sieht das Landeskonzept vor, dass die Kinder weiterhin in möglichst stabilen und konstant gleichbleibenden Gruppen betreut werden. Dies wird sicherlich zu Veränderungen im Tagesablauf und bei der Durchführung von Bildungsangeboten führen. Eventuelle Neuregelungen werden die jeweiligen Kindergartenleitungen den Eltern mitteilen. Die Vorgaben des Hygieneplanes fließen wie bisher unter spielerischen Aspekten in das tägliche Geschehen mit ein. Eine Pflicht einen Mindestabstand einzuhalten besteht für die Kinder nicht. Erwachsene sollen jedoch das Mindestmaß von 1,5 Metern einhalten. Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes ist für die erwachsenen Begleitpersonen der Kinder beim Betreten der Einrichtung erforderlich.
Eigenverantwortung gefragt
Das Kultusministerium stellt klar, dass sich in den Einrichtungen ausschließlich gesunde Personen aufhalten dürfen, die keine Anzeichen von Covid-19 aufweisen. Häufige Symptome sind beispielsweise Störungen des Geruchs- und Geschmacksinns, Fieber oder Husten. Diese Regelung gilt für sämtliche Mitglieder des Hausstandes. Dies bezieht sich nicht nur auf die Kinder sondern auch deren Eltern, die Erzieherinnen und Erzieher sowie die sonstigen Mitarbeiter der Kindergärten.
Die Leitungen der Kindergärten informieren die Eltern der Kindergartenkinder noch zeitnah über die weiteren Details zum geplanten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen.
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