Zwei Männer jetzt in Haft
Einbrecher mit Beute bei Autopanne gefasst
Lahr (st). Zwei Männer befinden sich seit Samstag wegen eines Einbruchs in die Geschäftsräume eines Lahrer Unternehmens in Untersuchungshaft. Sie könnten auch für zwei zurückliegende Raubdelikte verantwortlich sein, teilt die mit.
Autopanne nach Unfall
So sollen die beiden 37 und 40 Jahre alten Männer bei einem Einbruch in die Geschäftsräume eines Unternehmens in der Tullastraße in der Nacht zum Samstag neben Computern und Zubehör auch einen Tresor mit Bargeld sowie ein Firmenfahrzeug entwendet haben. Noch am selben Morgen verursachte der mutmaßliche 37 Jahre alte Tatverdächtige in der Schwarzwaldstraße einen Unfall, beschädigte dabei zwei Verkehrszeichen und flüchtete. Nur wenig später fiel das Fahrzeug gegen 7.20 Uhr in der Römerstraße auf, weil sich das Duo dort festgefahren hatte.
Männer mit Schusswaffe
Beim Eintreffen einer Streifenbesatzung des Polizeireviers Lahr saß der 40-Jährige am Steuer des Transporters und versuchte diesen wieder in Gang zu setzten, während sein mutmaßlicher Komplize neben dem Fahrzeug stand. Den Beamten gelang es beide Verdächtige festzunehmen. Bei dem 37-Jährigen konnte dabei neben einem griffbereit mitgeführten Messer auch eine am Körper getragene Schusswaffe sichergestellt werden. Im gestohlenen Transporter wurde das Diebesgut aus dem vorangegangenen Einbruch aufgefunden.
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei Offenburg ergaben sich Anhaltspunkte dafür, dass die beiden Männer auch für zwei Raubüberfälle in Lahr verantwortlich sein könnten. Dabei soll einer der Tatverdächtigen am 30. August eine Spielothek in der Raiffeisenstraße unter Vorhalt einer Pistole überfallen und eine Mitarbeiterin zur Herausgabe des Geldes gebracht haben. Am Morgen des 5. September wurde gegen 8.30 Uhr auf gleiche Weise in einem Casino in der Bismarckstraße Bargeld erbeutet. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei zur Tatbeteiligung der Beschuldigten dauern an.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg wurden die beiden einem Haftrichter vorgeführt. Dieser folgte dem Antrag und erließ Haftbefehle unter anderem wegen des dringenden Verdachts des Diebstahls mit Waffen gegen die zwei Männer. Sie wurden im Anschluss in Justizvollzugsanstalten gebracht.
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