Oberbürgermeisterwahl am Sonntag
Nachfolger von Wolfgang G. Müller gesucht
Lahr (st). Der Tag der Entscheidung rückt näher: 35.756 Wahlberechtigte sind am Sonntag, 22. September, in Lahr aufgerufen, den Nachfolger oder die Nachfolgerin von Oberbürgermeister Dr. Wolfgang G. Müller zu bestimmen.
Am Wahltag ist folgendes zu beachten: Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr. Die Stadt Lahr ist in 39 Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zugegangen sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
Zur eventuellen Neuwahl am Sonntag, 6. Oktober, werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt. Die Wähler bekommen deshalb ihre Wahlbenachrichtigung am Sonntag, abweichend zu anderen Wahlen, im Wahllokal wieder ausgehändigt. Rund 3.500 Lahrer haben sich bereits per Briefwahl für einen Kandidaten entschieden.
Fünf Kandidaten
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Namen der fünf Bewerber, die öffentlich bekannt gemacht wurden. Dies sind: Markus Ibert, Jürgen Durke, Christine Buchheit, Guido Schöneboom und Lukas Oßwald.
Der Wähler kann grundsätzlich auch nicht im Stimmzettel vorgedruckte wählbare Person wählen. Dafür ist auf dem Stimmzettel eine freie Zeile vorgesehen.
Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den Namen eines im Stimmzettel aufgeführten Bewerbers ankreuzt oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet.
Auszählung
Nach Ende der Wahlzeit am Sonntag, 22. September, wird es spannend – in den 39 Wahllokalen und in den acht Briefwahlbezirken werden durch die rund 350 Wahlhelfer die Stimmen ausgezählt und an das Rathaus gemeldet. Dort werden die Ergebnisse aus allen Bezirken zusammengeführt.
Die ersten Ergebnisse werden ab etwa 18.30 Uhr vorliegen und werden zeitgleich auf der Homepage der Stadt Lahr und auf dem Rathausplatz per Videoleinwand präsentiert.
Gewählt ist, wer im Wahlgang am 22. September mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen auf sich vereinen kann. Sollte dies keinem der fünf Kandidaten gelingen, findet am 6. Oktober eine Neuwahl statt. Dort genügt dann die höchste Stimmenzahl zur Wahl.
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