Eingewöhnungsphase auf B415 endet
Lahr kontrolliert Geschwindigkeit
Lahr (st) Seit Mitte November 2024 ist auf der Bundesstraße 415 im Bereich der Ortsdurchfahrt Lahr sowie in den Stadtteilen Kuhbach und Reichenbach eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer aus Lärmschutzgründen eingerichtet.
Um eine gewisse Eingewöhnungsphase zu ermöglichen, hatte die Stadt Lahr zunächst von Kontrollen Abstand genommen. Diese werden nun jedoch ab Dienstag, 7. Januar, regulär durchgeführt. Sowohl über die bestehenden stationären Messanlagen als auch über mobile Messungen wird die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer künftig durchgesetzt.
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