Verkaufsoffene Sonntage
Handel übt Kritik
Lahr (ds). An drei Sonntagen – Ende März und zwei Mal während der Chrysanthema – öffnen in Lahr die Geschäfte. Beim verkaufsoffenen Sonntag mitmachen darf nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts und einer daraufhin 2017 geänderten städtischen Satzung allerdings nur, wer ein Geschäft im Innenstadtring sein Eigen nennt. Alle anderen müssen eine Öffnung beantragen und nachweisen können, durch einen besonderen Beitrag als Bestandteil der Veranstaltung angesehen werden zu können.
So hat etwa Dirk Frischauf für Bonacelli bereits Anfang des Jahres die Ausnahmeregelung für den Blütensonntag am 24. März bei der Stadt beantragt. "Bisher kam aber nur die Rückmeldung, dass der bisherige Umfang nicht ausreicht", kann Frischauf nicht nachvollziehen, schließlich wolle er wie im vergangenen Jahr wieder Kulinarisches, Unterhaltung und auch für Kinder etwas bieten. Der Verkaufsstand vor der Tür soll wieder bepflanzt und Kunden mit einem E-Mobil in die Stadt gefahren werden. Noch hofft er auf einen positiven Bescheid.
Mehr Verständnis erwünscht
Rainer Hugelmann hat für sein Möbelhaus bereits die Genehmigung für die Sonntagsöffnung erhalten. "Ich finde es in Ordnung, dass wir einen Beitrag zur Veranstaltung leisten müssen", sagt er. Allerdings würde er sich seitens der Stadt mehr Verständnis wünschen. "Wir vor Ort haben es angesichts des Online-Handels sowieso schwer. Wenn die Stadt sich am Einzelhandelsterben beteiligen will, soll sie nur so weiter machen", zeigt er sich mit der Bürokratie und den Anforderungen unzufrieden. "Wir brauchen die verkaufsoffenen Sonntage", stellt er fest.
Michael Singler, Eigentümer des gleichnamigen Möbelhauses am anderen Ende der Stadt, ist es leid, wie mit dem Handel umgegangen wird: "Nach 44 Jahren stellen wir die verkaufsoffenen Sonntage ein", gibt er bekannt und gibt zu, "etwas angesäuert" zu sein. Die Regelung, Ladenöffnungen am Sonntag nur auf den Innenstadtring zu beschränken, sei nicht förderlich für den Gemeinschaftssinn in der Stadt. Und dass er im vergangenen Jahr erst drei Tage vor dem Mantelsonntag die Genehmigung bekommen hat, obwohl er den Antrag zwei Monate zuvor gestellt hatte, stößt ihm immer noch auf. "Es ist schade, denn die Sonntage waren wichtig für uns. Wir werden aber mit anderen Attraktivitäten für die Kunden aufwarten", verspricht er.
"Wir wissen, dass die Situation nicht glücklich ist", erklärt Michael Schmiederer, Vorsitzender der Lahrer Werbegemeinschaft. Man sehe aber keinen Hebel, an dem man ansetzen könne, schließlich handele es sich um ein Gesetz.
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