Repräsentative Wahlstatistik
Briefwahlbezirk in Lahr wird ausgewertet

Lahr (st). Bei der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, werden in Lahr im Briefwahlbezirk 3 für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel gezählt und ausgewertet. Das teilt die Pressestelle der Großen Kreisstadt mit.

Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Wahlstatistikgesetz geregelt. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke und der Stichprobenbriefwahlbezirke erfolgte durch den Bundeswahlleiter im Einvernehmen mit den jeweiligen Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern. Die Briefwähler des Lahrer Bezirks 3 werden bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen darüber informiert, dass sie bei der Bundestagswahl diesem repräsentativen Bezirk angehören. Die Stimmzettel für diesen Briefwahlbezirk werden im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet. Beim Verwenden dieser Stimmzettel bleibt selbstverständlich das Wahlgeheimnis gewahrt. Nur die per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden statistisch ausgewertet.

Wahlverhalten

Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten analysieren. Sie gibt – über das übliche amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligen und wie die Wählerinnen und Wähler jeweils gestimmt haben. Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik werden später vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern veröffentlicht. Zum Schutz des Wahlgeheimnisses dürfen dabei keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke beziehungsweise Stichprobenbriefwahlbezirke publiziert werden.

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