Grundstücksverkauf unter Verkehrswert
Bisher keine Konsequenz für Bedienstete der Stadt
Lahr (ds). Die Stadt Lahr hat ihrem Baubürgermeister Tilman Petters ein Baugrundstück unter dem Verkehrswert verkauft. Der Vorgang war der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) bereits 2017 aufgefallen. Einem Pressebericht zufolge soll die Reduzierung des Kaufpreises von 160 auf 130 Euro pro Quadratmeter für die Erschließungskosten einer eventuellen Stichstraße, den Abriss eines Wasserhäuschens und die mögliche Beseitigung von Blindgängern erfolgt sein. Außerdem soll Tilman Petters den Zuschlag für das Grundstück erhalten haben, obwohl er die Bewerbungsfrist versäumt habe. Zwischenzeitlich liegt der Vorgang beim Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde.
Stellungnahme der Stadt Lahr
Die Stadt Lahr nimmt auf Anfrage der Guller-Redaktion folgendermaßen Stellung: "Im Rahmen der turnusmäßigen Prüfung durch die GPA wurde der bereits im Jahr 2017 erfolgte Verkaufsfall aufgegriffen und dazu eine Prüfungsfeststellung getroffen. In der Folge wurde der Vorgang durch die Stadt umfassend rechtlich gewürdigt. Hierbei konnte kein vorsätzlich vorwerfbares Fehlverhalten eines Beschäftigten der Stadtverwaltung Lahr festgestellt werden. Dieses Ergebnis einschließlich aller Unterlagen samt einer gutachterlichen Stellungnahme des beauftragten Anwalts ist der GPA sowie dem Regierungspräsidium als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt worden." Damit kam die Stadt Lahr ihrem Prüfungsauftrag nach, was die GPA am 19. Januar 2022 dem Regierungspräsidium Freiburg als Rechtsaufsichtsbehörde bestätigte. Ob das Regierungspräsidium den Abschluss des Vorgangs bestätigen wird, ist noch offen. Das RP habe die Stadt darüber hinaus gebeten, zuvor noch das Ergebnis der Prüfung durch die Eigenschadenversicherung mitzuteilen. "Eine Entscheidung hierzu liegt uns noch nicht vor", teilt der städtische Pressesprecher Nicolas Scherger mit. Derzeit sehe man keinerlei Anlass für Maßnahmen gegenüber Bediensteten der Lahrer Stadtverwaltung.
Da es sich hierbei um ein laufendes Verfahren handele, unterliege es aufgrund schutzwürdiger Interessen von Betroffenen der Vertraulichkeit. Dennoch seien nichtöffentliche Informationen weitergegeben worden – mit der Folge einer medialen Berichterstattung, die auch unbeteiligte Personen öffentlich beschädigt habe oder beschädigen könne, obwohl nach rechtlicher Prüfung kein vorsätzliches Fehlverhalten vorliege. "Die Stadt Lahr wird sich daher zum Schutz der Betroffenen zu dem Vorgang nicht weiter äußern", teilt Scherger mit.
Stellungnahme von Tilman Petters
Tilman Petters äußert sich auf Anfrage als Privatperson: "Weder meine Familie noch ich haben uns im Zuge des 2017 erfolgten Grundstückkaufs etwas zu Schulden kommen lassen. Seitens des Regierungspräsidiums Freiburg als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde ist kein Fehlverhalten meinerseits als Listennachrücker in einem allgemein üblichen Verkaufsvorgang festgestellt worden." Wenn der Verfasser des Artikels (Anm. d. Red.: des eingangs Presseberichts) tatsächlich der Auffassung sein sollte, der Vorgang habe ein „Geschmäckle“, solle er die ihm vorliegenden Unterlagen der Staatsanwaltschaft übergeben.
Wiederwahl im Gemeinderat steht an
Am 21. März stellt sich Tilman Petters als Bürgermeister der Stadt Lahr im Gemeinderat zur Wiederwahl. Seine erste Amtszeit endet nach acht Jahren am 30. Juni.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.