Anklage am Landgericht Offenburg
Bewaffneter Betäubungsmittelhandel

Foto: rek

Offenburg/Lahr (st). Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat gegen einen 34-jährigen Mann aus Lahr wegen des Vorwurfs des bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln Anklage zur Strafkammer des Landgerichts Offenburg erhoben.

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, zwischen März und April 2021 Amphetamin in großen Mengen weiterverkauft und sich so seinen Lebensunterhalt finanziert zu haben. Ende April 2021 fiel der Angeschuldigte sodann bei einer polizeilichen Kontrolle in Appenweier auf und konnte nach einem kurzen Fluchtversuch von den Beamten der Bundespolizei festgenommen werden. Beim Angeschuldigten wurden dabei fast drei Kilo Amphetamin sowie ein hoher Bargeldbetrag aufgefunden. Zudem trug er eine Halskette, an der ein längeres Messer befestigt war. Bei der anschließenden Durchsuchung der Wohnung des 34-jährigen in Lahr konnten weitere drei Kilo Amphetamin sichergestellt werden.

Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren droht

Da sich der Angeschuldigte bei seiner Festnahme zur Wehr setzte und dabei einen der Bundespolizeibeamten verletzte, muss er sich neben dem Vorwurf des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auch wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Köperverletzung verantworten. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeschuldigten eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren, bei Annahme eines minder schweren Falles eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Daneben kann das Gericht die Einziehung des aufgefundenen Bargeldes im Wege der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung anordnen.

Da der Angeschuldigte bereits mehrfach – auch einschlägig – vorbestraft ist, steht bezüglich seiner Person auch eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Raum. Hierzu wird im Rahmen der Hauptverhandlung unter Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen die Frage beantwortet werden müssen, ob er für die Allgemeinheit gefährlich ist. Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.

Die Hauptverhandlungstermine vor dem Landgericht Offenburg stehen noch nicht fest, mit einem zeitnahen Beginn der Hauptverhandlung ist zu rechnen.

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