Lahrer Stadtgulden
33 Projektideen stehen zur Auswahl
Lahr (st). Am Samstag, 16. Oktober, haben alle Lahrer die Wahl zwischen 33 Projektideen, die beim „Lahrer Stadtgulden“ von Bürgern der Stadt vorgeschlagen und eingereicht wurden.
Wer seinen Erstwohnsitz in Lahr hat und mindestens 14 Jahre alt ist, erhält beim Check-in in der Mehrzweckhalle im Bürgerpark fünf Stadtgulden, die beliebig auf die zur Auswahl stehenden Projektvorschläge verteilt werden können. Die Abstimmung läuft von 10 bis 16 Uhr. Die Projektvorschläge, die am Ende die meisten Stadtgulden auf sich versammeln können, gewinnen bis zu 10.000 Euro.
Knapp 110.000 Euro Budget
Insgesamt geht es dieses Jahr um ein Budget von 109.700 Euro. Dieses setzt sich zusammen aus dem diesjährigen Bürgerbudget in Höhe von 100.000 Euro, dem Restbetrag der Abstimmung 2019 in Höhe von 1.100 Euro und den übrigen Mitteln aus der Umsetzung der Gewinnerprojekte von 2019 in Höhe von 8.600 Euro.
Die elf Projektvorschläge, die bereits außerhalb des Stadtgulden-Budgets umgesetzt werden sowie die 24 Ideen, die nicht mit dem Stadtgulden umsetzbar sind, werden ebenfalls vor Ort ausgestellt.
Auszählung ab 16 Uhr
Die Auszählung findet ab 16 Uhr live direkt im Anschluss an die Abstimmung statt. Dabei wird auch das Ergebnis der bis Mittwoch, 13. Oktober, laufenden Online-Abstimmung berücksichtigt. Voraussichtlich gegen 17 Uhr werden die Ergebnisse bekanntgegeben. Dann ist klar, welche der Stadtgulden-Ideen innerhalb des kommenden Jahres umgesetzt und das Leben in der Stadt Lahr weiter bereichern werden.
Moderiert wird die Veranstaltung von Senja Töpfer, Leiterin des Amts für Soziales, Schulen und Sport. Erster Bürgermeister Guido Schöneboom wird die Siegerehrung übernehmen.
Ab 12 Uhr können sich die Besucher im Bistro „Heimspiel“ mit Getränken und Snacks versorgen. Das beliebte internationale Suppenfest findet dieses Jahr pandemiebedingt virtuell statt, weitere Informationen dazu unter www.vhs.lahr.de.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich. Es gilt die sogenannte 3G-Regel – die Teilnehmenden müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Ebenso besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske sowie zur Erfassung der Kontaktdaten.
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