Grenzkontrollen
Verstöße gegen Corona-Verordnung festgestellt

Foto: Bundespolizei

Kehl. Wegen eines fehlenden triftigen Einreisegrundes wurde am Dienstag ein französischer Staatsangehöriger am Grenzübergang in Altenheim zurückgewiesen. Nur wenige Minuten später versuchte er erneut am Grenzübergang Kehl Europabrücke einzureisen. Seine Personalien wurden festgestellt und bezüglich des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an die zuständige Verwaltungsbehörde weitergeleitet.

Auch ein rumänischer und ein französischer Staatsangehöriger, die beide ihren Wohnsitz in Deutschland haben, müssen sich wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg verantworten. Beide kamen am Dienstag am Grenzübergang Kehl Europabrücke zur Einreise und gaben an, aus rein privaten Gründen in Frankreich gewesen zu sein. Ihre Personalien wurden festgestellt und an die zuständige Verwaltungsbehörde weitergeleitet.

Weil ein kosovarischer und ein französischer Staatsangehöriger im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen am Dienstag an der Kehler Europabrücke angaben nach Kehl fahren zu wollen um zu tanken, wurden ihre Personalien erhoben. Zusätzlich wurde auf Anordnung der zuständigen Verwaltungsbehörde eine Sicherheitsleistung von je 150 Euro einbehalten, da ein Verstoßes gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorlag. Beide wurden nach Frankreich zurückgewiesen.

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