Nach Zahlung der Geldstrafe wieder frei
Straftäterin stellt sich Bundespolizei
Kehl (st). Am Donnerstag erschien eine 27-jährige Rumänin auf dem Bundespolizeirevier in Kehl und gab an, dass gegen sie ein Haftbefehl bestehe und bat um Überprüfung ihrer Personalien.
Der Bitte kamen die Beamten unverzüglich nach und es stellte sich heraus, dass gegen die junge Frau ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Offenburg wegen Diebstahls bestand. Da sie die fällige Geldstrafe bezahlen konnte, musste sie nicht ins Gefängnis.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.