Fahrverbot auf Gehweg in der Kehler Hauptstraße
Radler müssen an der Baustelle jetzt absteigen und schieben

Die Polizisten der deutsch-französischen Radstreife kontrollierten in der Kehler Hauptstraße. | Foto: Polizei
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Kehl (st). Mit Verbotsschildern für Fahrradfahrer im Bereich zwischen der Buchhandlung Baumgärtner und dem Backhaus Dreher in der Hauptstraße möchte die Stadtverwaltung Kehl denjenigen Einhalt gebieten, die trotz der beengten Situation weiter auf dem Gehweg Rad fahren, statt abzusteigen und zu schieben. Damit sollen gefährliche Situationen verhindert werden, die entstehen, wenn sich Radler und Fußgänger auf engem Raum kreuzen. Die Verbotsschilder wurden am Donnerstagmorgen aufgestellt.

Das Radfahren auf Gehwegen ist laut der Straßenverkehrsordnung für Kinder und Erwachsene ab dem zehnten Lebensjahr grundsätzlich verboten. Auch Kinder und die jeweilige Aufsichtsperson müssen, wenn sie mit dem Rad auf dem Gehsteig unterwegs sind, besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen: Diese dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Weil viele Bürger verbotenerweise auf dem Gehweg radeln und dabei Fußgänger durch rücksichtsloses Verhalten gefährden, sieht sich die Stadt gezwungen, Verbotsschilder aufzustellen, die Radfahrer dazu auffordern, von ihrem Fahrrad abzusteigen und dieses zu schieben. Weil der Gehweg aufgrund der aktuellen Baustellensituation eingeengt wurde, wird das Radfahren in diesem Bereich auch Kindern unter zehn Jahren und deren Begleitpersonen nicht gestattet.

Beamte der Fahrradstaffel des Polizeireviers Kehl überwachten am Donnerstag das Verbot für Fahrradfahrer. Zahlreiche Radfahrer wurden hierbei auf das neu ausgeschilderte Verbot hingewiesen. Die Polizei kündigte an, auch künftig mit Kräften der deutsch-französischen Radstreife die Stelle zu überwachen.

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