Aggressive 30-köpfige Personengruppe
Feiernde und Polizisten verletzt
Kehl-Kork. Einsatzkräfte der Polizeireviere Kehl, Achern/Oberkirch, der Polizeihundeführerstaffel und der Bundespolizei haben sich in der Nacht auf Sonntag heftigen Angriffen aus einer circa 30-köpfigen Personengruppe heraus erwehren müssen. Drei Polizisten wurden während des Einsatzes verletzt, wobei einer davon seinen Dienst nicht mehr fortführen konnte.
Vorausgegangen war dem Ganzen eine private Feier in einer Sportgaststätte in der Landstraße. Dort wurden kurz vor 3 Uhr zunächst die Feiernden auf dem Parkplatz des Lokals von derselben Personengruppe erst verbal und dann körperlich angegangen. Die Hintergründe der Attacke sind noch Gegenstand polizeilicher Ermittlungen, ebenso die genaue Anzahl der hierdurch Verletzten. Die Angegriffenen flüchteten sich in ihre Fahrzeuge und verständigten die Polizei. Hierbei wurde auch gegen ein Auto geschlagen und getreten, sodass der Wagen beschädigt wurde.
Beim Eintreffen der Beamten sollten die Personalien der gewaltbereiten Menschenmenge festgestellt werden. Als ein 20-Jähriger aus der Gruppe separiert werden sollte, beleidigte er einen Polizisten und versetzte ihm einen Faustschlag in dessen Gesicht. Bei der anschließenden Fixierung schlug er gegen das mitgeführte Pfefferspray eines weiteren Beamten, sodass die Sprühvorrichtung daran brach und sich der Inhalt schlagartig entleerte. Der das Pfefferspray führende sowie der bereits durch den Faustschlag verletzte Polizist erlitten durch das austretende Pfefferspray Atem- und Augenreizungen.
Währenddessen versuchte ein 16-Jähriger einen anderen Beamten anzugreifen und am Hals zu packen. Der Jugendliche wurde zu Boden gebracht und in Handschellen gelegt. Er hatte knapp zwei Promille intus, wie ein späterer Atemalkoholtest zeigte. Der 20-Jährige stand mit über 1,5 Promille ebenfalls erheblich unter Alkoholeinfluss. Beide wurden in Gewahrsam genommen und mussten die restliche Nacht in einer Gewahrsamseinrichtung verbringen.
Die Beamten des Polizeireviers Kehl ermitteln wegen Landfriedensbruch, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung.
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