Flashpoint
Erfolgreiche Großkontrollstelle an B 28

Kehl. Mehr als 60 Beamte von Bundespolizei, Landespolizei, Zoll und französischer Grenzpolizei waren am Nachmittag des 16. Mai ab 16 Uhr bei der mehrstündigen Kontrollaktion "Flashpoint" unter der Federführung der Bundespolizeiinspektion Offenburg im Einsatz.

Unterstützt wurde die Aktion auf einem Parkplatz der B 28 bei Kehl zudem von Beamten der Bundesbereitschaftspolizei aus Bad Bergzabern in Rheinland-Pfalz und der Fliegerstaffel aus Oberschleißheim.

Haftbefehl

Bei der Kontrollaktion wurden insgesamt 672 Personen und 284 Fahrzeuge überprüft, darunter auch sechs internationale Fernreisebusse. Im Ergebnis konnten die Einsatzkräfte eine Vielzahl an Feststellungen tätigen. Hervorzuheben ist hierbei die Festnahme eines Franzosen, der von der Staatsanwaltschaft Offenburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis per Haftbefehl gesucht wurde. Er konnte vor Ort die fällige Geldstrafe bezahlen und somit eine 40-tägige Haftstrafe abwenden.

Falscher Personalausweis

Weiter wurde ein türkischer Fahrzeugführer kontrolliert, der sich zunächst nicht ausweisen konnte. Im Rahmen der Identitätsfeststellung wurde bei ihm ein falscher deutscher Personalausweis aufgefunden. In der polizeilichen Vernehmung gab er an, das falsche Dokument für 1500 Euro gekauft zu haben. Der in Frankreich lebende Mann musste wieder zurück ins Nachbarland und erhält zudem ein mehrjähriges Einreiseverbot für Deutschland. Der falsche Personalausweis wurde sichergestellt.

Zwei Promille und drei Kinder

Ein deutscher Familienvater wurde auf der Heimreise von Kehl nach Heilbronn als Fahrzeugführer, im Beisein seiner Ehefrau und seiner drei Kinder gestoppt und durfte anschließend nicht mehr weiterfahren. Mit über zwei Promille Alkohol im Blut hatte er sich hinter das Steuer gesetzt. Bekannte mussten nach Kehl kommen und die Familie abholen.

Drogen und Waffen

Auch ein französischer Fahrzeuglenker musste mit 1,1 Promille sein Fahrzeug stehen lassen, wie auch zwei weitere Fahrer, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln hinterm Steuer saßen. Drei Fahrzeugführer waren unterwegs, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen zu sein. Auch sie durften nicht mehr weiterfahren. In fünf Fahrzeugen wurden geringe Mengen Betäubungsmittel aufgefunden. Bei zwei Personen wurden verbotene Einhandmesser sichergestellt, weshalb sie mit Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz rechnen müssen.

Insgesamt wurden 5 Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz festgestellt. Die Personen, die unerlaubt von Frankreich nach Deutschland einreisten, mussten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder zurück nach Frankreich.

Die Schwerpunkte der gemeinsamen Kontrollaktion lagen auf der Bekämpfung der illegalen Migration, der Eigentums-, Rauschgift- und Waffenkriminalität.

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