Start für Zensus 2022
Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung
Kehl (st). Der nächste Zensus wird in Deutschland 2022 durchgeführt. Diese Volksbefragung beinhaltet eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung und wird turnusmäßig in allen Mitgliedsstaaten der EU abgehalten. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Einwohnerzahl notwendig, schreibt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg in einer Mitteilung.
Statistisches Landesamt sucht schon 2021 Kontakt auf
Im Rahmen der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) nimmt das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bereits in diesem Jahr für den Zensus 2022 Kontakt mit einem Teil der Eigentümer beziehungsweise Verwaltungen von Gebäuden mit Wohnraum in Baden-Württemberg auf. Diese Vorbefragung dient der Überprüfung der vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen hinsichtlich Qualität und Aktualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur GWZ im Jahr 2022 korrekt vorliegen und die Belastung aller Beteiligten dadurch minimiert wird. Die Entscheidung bezüglich der Auswahl der Auskunftspflichtigen zur Vorbefragung 2021 hängt von Struktur und Aktualität der Daten ab, die dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg vorliegen.
Knapp eine Million ausgewählte Eigentümer beziehungsweise Verwaltungen erhalten im September ein Anschreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen und werden gebeten, Auskünfte zu ihrem Gebäude oder ihrer Wohnung zu erteilen. Die maximal elf Fragen der Vorbefragung 2021 können schnell und einfach beantwortet werden. Dies nimmt etwa fünf bis zehn Minuten in Anspruch. Wer zur Vorbefragung kein Schreiben erhält, wird erst zur GWZ 2022 befragt. Die GWZ 2022 wird als flächendeckende Erhebung durchgeführt, bei der Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwaltungen aller Gebäude mit Wohnraum und Wohnungen befragt werden.
Hinweise zum Datenschutz
Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG 2022). Nach § 24 des Zensusgesetzes besteht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen.
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