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Versammlungsverbot in Privaträumen konkretisiert
Kehl (st). Die Regelung des Versammlungsverbots ist noch einmal konkretisiert worden: Es bleibt dabei, dass sich im öffentlichen Raum nur zwei Personen treffen dürfen; bei privaten Zusammenkünften in Wohnungen sind Ansammlungen von bis zu fünf Personen zulässig, schreibt die Stadt Kehl in einer Pressemitteilung. Oberbürgermeister Toni Vetrano ruft jedoch weiterhin dazu auf, auch die privaten Kontakte auf ein Minimum zu beschränken: „Auch wenn Angehörige oder Freunde zu Besuch kommen, ist die Ansteckungsgefahr hoch“, mahnt er. Familien- und Geburtstagsfeiern sollten zum Schutze aller besser verschoben werden. Der Kommunale Ordnungsdienst setzt seine Kontrollen im Stadtgebiet fort und musste auch am Montag, 23. März, trotz der eisigen Temperaturen Ansammlungen von Jugendlichen auflösen. Der OB weist noch einmal darauf hin, dass es sich beim Verstoß gegen das Versammlungsverbot um eine Straftat handelt und fordert Eltern auf, Verantwortung für ihre Jugendlichen zu übernehmen. Die Bürgerstiftung hat Lebensmittelspenden für Tafelkunden organisiert. In Straßburg dürfen vom 24. März an auch keine Wochenmärkte mehr stattfinden.
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Von mehr als 100 Kehler wurden in den vergangenen Tagen vom KOD bereits die Personalien aufgenommen, weil sie das Versammlungsverbot missachtet haben – sie werden an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Am Freitagabend wurde eine Gastwirtschaft geschlossen, die länger als erlaubt geöffnet war. Der Betreiber wurde angezeigt. Am Samstag musste ein Frisörgeschäft vom KOD dicht gemacht werden.
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