Allgemeinverfügung erlassen
Gemeinde Kappelrodeck folgt Empfehlung

Kappelrodeck (st). Es gilt landesweit die Empfehlung, dass bei Überschreitung einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35/100.000 Einwohnern in einem Landkreis, dass die zuständigen Ortspolizeibehörden in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Gesundheitsamt eine Höchstzahl für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festlegen. Für private Räume gilt die dringende Empfehlung von 25 Teilnehmern.

Die sogenannte Vorwarnstufe, also die Sieben-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen, wurde im Ortenaukreis am 8. Oktober überschritten, teilt das Gesundheitsamt des Ortenaukreises mit.

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ortenaukreis empfiehlt den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises, ab sofort und bis auf Weiteres durch Allgemeinverfügungen die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern wie folgt zu beschränken:

Für private Feiern wie beispielsweise Hochzeiten und Geburtstagsfeiern, in öffentlichen Räumlichkeiten, in Restaurants oder dafür gewerbsmäßig vermieteten Räumen, gilt eine Höchstteilnehmerzahl von maximal 50 Personen, in privaten Räumen von maximal 25 Personen.

Die Gemeinde Kappelrodeck ist dieser Empfehlung gefolgt und hat eine entsprechende Allgemeinverfügung im Wege der Notverkündung erlassen. Die Allgemeinverfügung ist hier einsehbar.

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Ortenaukreis wird die Aufhebung dieser Allgemeinverfügungen ausdrücklich empfehlen, sobald die epidemologischen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Wenn in einem Landkreis die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten wird, sind weitere Maßnahmen durch die Gesundheitsämter nach vorheriger Beteiligung der betroffenen Gemeinden und Städte zu erlassen. Die Teilnehmerzahl soll dann auf höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen beschränkt werden, in privaten Räumen werden nicht mehr als 10 Teilnehmer empfohlen.

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