Wenn der Halloween-Streich zur Sachbeschädigung wird
Ortenau. Für alle, die das gepflegte Gruseln lieben, ist es die Nacht der Nächte. Der Brauch
Halloween zu feiern, ist vor einigen Jahren aus den USA zu uns
herübergeschwappt. Seitdem werden nicht nur gut organisierte Partys mit
Gruseldeko gefeiert, sondern auch „Trick-or-Treat“-Gruppen ziehen in der
Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November umher. Doch dem Ruf „Süßes
oder Saures“ wird nicht immer Folge geleistet.
„Gegen 20 Uhr klopfte es am Samstagabend gegen meine Tür“, berichtet eine Leserin aus
Kehl von ihren Erfahrungen. Da sie alleine zu Hause war, wollte sie
nicht öffnen: „Ich habe Lärm und Radau gehört, da ist mir eingefallen,
dass Halloween ist.“ Doch da sie keine Süßigkeiten im Haus hatte, wollte
sie nicht mitmachen. „Die Gruppe hat Sturm geklingelt. Ich hörte
‚Aufmachen, Aufmachen‘-Rufe.“
Als sie trotzdem ihre Tür nicht öffnete, spielten ihr die jungen Leute einen vermeintlichen
Halloween-Streich. „An die Haustüre wurden Eier geworfen“, erzählt die
Frau. „Ich bin durch das Gepolter richtig erschrocken.“ Was sie am
meisten ärgert, ist nicht nur der Dreck, den sie hinterher beseitigen
musste. „Haben junge Leute keinen Respekt mehr, schließlich sind Eier
ein Lebensmittel“, so die Kehlerin. „Man sollte nicht mit Lebensmitteln
werfen.“ Ein weiterer Punkt, der sie in Rage bringt, ist, dass
offensichtlich nicht akzeptiert wird, wenn man keine Lust hat, einen
fremden Brauch mitzumachen. „Ich möchte das einfach nicht übergestülpt
bekommen“, sagt die Frau. Sie mache gerne die heimischen Traditionen wie
das Eierbetteln während der Fastnacht mit, aber sie lasse sich nicht
zwingen.
Ärger mit schlechten Streichen an Halloween gab es in dieser Nacht nicht nur in Kehl. „Es gab einige Vorkommnisse in der
Halloween-Nacht“, sagt Nicole Jäger, Pressesprecherin des
Polizeipräsidiums Offenburg. So wurde in der Offenburger Nordstadt die
Eingangstür einer Gaststätte beschädigt. Unbekannte Jugendliche warfen
gegen 18 Uhr einen Joghurtbecher gegen die Scheibe, die kaputt ging. Der
entstandene Sachschaden: 200 Euro.
Gegen 18.30 Uhr wurde auf der Unionrampe in Offenburg ein Fahrzeug mit Eiern beworfen. Hier
entstand ein Sachschaden von 50 Euro. Kinder hatten das vorbeifahrende
Auto ins Visier genommen. Gegen 20.26 Uhr warfen zwei Jugendliche Eier
gegen die Wand eines Hauses in der Von-Rienecker-Straße, der entstandene
Schaden ist nicht bekannt. Kinder trieben in der Brucknerstraße ihr
Unwesen: Neben Klingelstreichen an den Haustüren, wurde eine ältere Dame
mit einem Joghurtbecher beworfen.
Auch in Achern kam es zu unschönen Zwischenfällen: Gegen 21.30 Uhr bewarfen Jugendliche im
Stadtgarten Autos mit Eiern. Es entstand kein Schaden, beim Eintreffen
der Polizei war niemand mehr zu sehen. Eine Hausfassade in der
Mietersheimer Straße in Lahr wurde durch Eier in Mitleidenschaft
gezogen. Der entstandene Schaden liegt bei 200 Euro. Ebenfalls in der
Straße Am Mauerfeld wurden Jugendliche beim Eierwerfen beobachtet. Auch
sie hatten beim Eintreffen der Streife das Weite gesucht. „Das sind die
Fälle, die uns gemeldet wurden“, stellt Nicole Jäger fest. Was sonst
noch angefallen sei, könne sie nicht abschätzen.
„Auch ein Eierwurf, der als vermeintlicher Streich gemeint war, kann eine
Sachbeschädigung sein“, gibt Nicole Jäger zu bedenken. Entscheidend bei
der Einschätzung sei, ob ein Schaden entstanden ist oder nicht. „Sobald
das der Fall ist, liegt der Tatbestand der Sachbeschädigung vor“.
Paragraf 303 des Strafgesetzbuchs regelt das klar: „Wer rechtswidrig
eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es im Absatz eins.
Und im Absatz zwei steht: „Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das
Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur
vorübergehend verändert.“
Dass die Streiche in diesem Jahr im Vergleich zu den Vorjahren ausgeufert sind, kann die Pressesprecherin
der Polizei nicht bestätigen: „Die Zahlen von 2014 und 2015 sind
gleichbleibend.“ Allgemeine Tipps, wie man sich richtig verhält, gibt es
seitens der Polizei nicht. Nicole Jäger empfiehlt jedoch: „Besonnenes
Verhalten und beim Vorliegen einer Straftat sollte man natürlich über
Notruf die Polizei verständigen.“
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.