Untersagt: Keine Konzessionsverträge mit E-Werk
Süwag siegt vor Oberlandesgericht

Ortenau/Karlsruhe (ds). Der Rechtsstreit um die Stromnetzvergabe hat am Montag eine überraschende Wende genommen: Das Oberlandesgericht in Karlsruhe hat den beteiligten Kommunen – Achern, Renchen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden – untersagt, die Konzessionsverträge mit dem E-Werk Mittelbaden (EWM) abzuschließen. Schon 2012 hatte die Süwag Energie AG erfolgreich gegen die Vergabe ans EWM geklagt. Aus der zweiten Vergaberunde im vergangenen Jahr ging das EWM erneut als Sieger hervor, dagegen hatte die Süwag eine einstweilige Verfügung beantragt, die das Landgericht Mannheim im September 2016 aber abwies. Wie die Süwag mitteilt, wird sie sich gerne erneut dem Wettbewerb stellen. Das Oberlandesgericht bestätige mit dem Urteil die Rechtsauffassung der Süwag, dass das Vergabeverfahren nicht transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt wurde. Die Stadt Achern kann das Urteil nicht nachvollziehen: Man müsse sich jetzt fragen, ob und wie man ein derartiges Konzessionsverfahren überhaupt noch rechtssicher durchführen und entscheiden kann.

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