Abgabe bis 9. Januar 2024
Wasserstände müssen übermittelt werden

Achern (st) Ab Montag, 11. Dezember ergeht die Aufforderung zur Wasserzähler-Selbstablesung für das Jahr 2023. Alle Kunden erhalten dazu eine Ablesekarte mit der Bitte, den Zählerstand selbst abzulesen und an die Stadtwerke Achern zu übermitteln. Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: auf dem Postweg (Illenauer Allee 73, 77855 Achern), per Telefon: 07841/6421443 und 6421445 (Kundennummer angeben), per Fax: 07841/642-1459 , per E-Mail: zaehlerstand@achern.de, auf der Homepage der Stadt Achern www.achern.de ist auf der Startseite, unter der Überschrift „Mitteilung Wasserzählerstand“, die Eingabe mittels Verwendung der Kundenummer und des postalisch zugestellten Passworts möglich oder persönliche Abgabe im Rathaus Am Markt, Rathaus Illenau und in den Ortsverwaltungen.

Zur Erstellung der Wasserrechnung werden die Zählerstände bis spätestens 9. Januar 2024 benötigt. Sollte bis zu diesem Termin kein Zählerstand vorliegen, wird dieser anhand des Vorjahresverbrauchs geschätzt. Es ist zu beachten, dass Wasserzähler während des Jahres in kurzen, regelmäßigen Abständen selbst überprüft werden sollten, um eventuell einen Rohrbruch, Defekte am Überdruckventil oder an sonstigen technischen Anlagen rechtzeitig festzustellen. Die gemessenen Wassermengen aus derartigen Ursachen werden zur Gebührenberechnung ebenfalls herangezogen.

Um in Zukunft effizienter und kostenreduzierter mit den Kunden kommunizieren zu können, bieten die Stadtwerke auch in diesem Jahr an, dass der Gebührenbescheid per E-Mail übermittelt werden kann. Dazu wird neben der E-Mail-Adresse auch die ausdrückliche Zustimmung der Kunden benötigt. Deshalb wird in diesem Jahr um die Erteilung dieser Zustimmung gebeten. Die Stadtwerke bitten, von diesem Angebot regen Gebrauch zu machen. Es kann dazu beigetragen werden, dass insbesondere die Porto- und Druckkosten verringert werden, was am Ende im Interesse aller Gebührenzahler sein dürfte.

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