Leichterer Behördenzugang
Stadt baut Online-Dienstleistungen weiter aus

Achern (st). Das Online-Zugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen Anträge ab 2023 eine Vielzahl von Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung zu stellen. „Wir setzen das Online-Zugangsgesetz bei der Stadtverwaltung Achern in Teilbereichen schon frühzeitig um“, gibt Oberbürgermeister Klaus Muttach bekannt. Gestartet wird mit sechs Online-Dienstleistungen: „Hund anmelden", „Wohnsitz abmelden“, „Wohnungsgeber-Bescheinigung“ beantragen sowie das „Gewerbe anmelden, abmelden und ummelden". Damit werden die Fachgebiete Steuern und Gebühren, Sicherheit und Ordnung sowie Bürgerservice Vorreiter bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes innerhalb der Stadtverwaltung Achern.

„Wir arbeiten seit vergangenem Jahr daran, Online-Dienste bereitzustellen. Neben den klassischen Übermittlungswegen mit persönlicher Vorsprache, E-Mail oder ausfüllbaren PDF-Dokumenten finden Bürger auf der Homepage der Stadt die nutzbaren Services“, gibt Klaus Muttach bekannt.

Die Stadtverwaltung werde die Online-Dienstleistungen kontinuierlich ausbauen. Seit dem 1. April werden die Services "Meldebescheinigung und Geburtsurkunde beantragen" mit einer E-Payment-Funktion eingeführt, so Muttach. Um die Online-Dienstleistungen nutzen zu können, habe die Stadt ein Konto bei der Service-BW eingerichtet. Dies sei eine zentrale E-Government-Plattform des Landes, über welche sicher mit Behörden kommuniziert werden kann. "Digitale Kommunikation mit der Stadtverwaltung ist für viele Menschen ein elementares Grundbedürfnis und schafft einen erleichterten Behördenzugang. Dieser Erwartungshaltung werden wir seitens der Stadtverwaltung Achern gerecht“, formuliert Oberbürgermeister Klaus Muttach seinen eigenen Anspruch.

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