Geh- und Radwege müssen frei sein
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern

Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden, um Rad- und Gehwege freizuhalten.  | Foto: Hans Heizmann/Stadt Achern
  • Grundstückseigentümer sind dazu verpflichtet, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden, um Rad- und Gehwege freizuhalten.
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  • hochgeladen von Matthias Kerber

Achern (st). Bedingt durch die Niederschläge der vergangenen Tage sind Hecken und Sträucher gut gewachsen. Dadurch wird es an manchen Stellen schwer, Geh- und Radwege zu nutzen. Damit öffentliche Wege weiterhin ohne Einschränkungen genutzt werden können, sind Eigentümer und Besitzer dafür verantwortlich, Hecken, Bäume und Sträucher zurückzuschneiden, so die Stadtverwaltung, die darum bittet, den Pflichten als Grundstückseigentümer nachzukommen.

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