Zumutbarkeit spielt eine wichtige Rolle
Negative Bescheide gibt es von den Schulen sehr selten
Achern (set). Es geht so schnell: Ein Kind erreicht in der Grundschule die vierte Klasse. Im nächsten Schuljahr steht der Besuch einer weiterführenden Schule an. Fragen, die Eltern in diesem Moment beschäftigen, können unter anderem sein, welche Schule für ihr Kind die richtige ist. Ebenso, wenn sie die ihrer Meinung nach optimale Schule gefunden haben, wie sie ihren Nachwuchs auf der gewünschten Bildungseinrichtung platzieren. Schlägt die Anmeldung letztlich fehl, greifen manche mitunter zu rechtlichen Mitteln.
Schule darf selbst keine Anmeldungen ablehnen
Am Gymnasium in Achern ist dergleichen aber noch nicht vorgekommen: "Wir haben noch nie negative Bescheide verschickt", sagt Schulleiter Stefan Weih. An seiner Schule seien fünf fünfte Klassen die Regel. Dabei bietet das Gymnasium in Achern ein sprachliches, ein naturwissenschaftliches und ein Profil im Bereich der bildenden Kunst an.
Eine Besonderheit ist das sogenannte "Acherner Modell": "Wir fördern durch ein große Modulauswahl die individuelle Begabung unserer Schüler", erklärt der Schulleiter. Auf die Frage, ob seine Schule überhaupt potenzielle Schüler ablehnen könnte, antwortet er: "Wir selbst dürfen gar nicht ablehnen, dass macht das Regierungspräsidium (RP) in Freiburg. Wir melden die Anzahl der Anmeldungen an das RP und dort nimmt man gegebenenfalls einen Schülerausgleich vor." Das komme in Achern aber selten vor.
Eine Anmeldung heißt nicht Aufnahme
Eltern können ihren Nachwuchs bis 13. und 14. März an einer weiterführenden Schule anmelden. Schüler, die an einem besonderen Beratungsverfahren teilnehmen, müssen bis zum 4. April von ihren Eltern an der gewünschten Schule angemeldet werden.
Um den Eltern die Entscheidung für die weiterführende Schule zu erleichtern, bieten alle Informationsabende oder Tage der offenen Tür an. Doch auch wenn eine Anmeldung erfolgt ist, heißt das nicht, dass das Kind auch auf die gewünschte Schule gehen darf. Auf Anfrage teilt die Schulabteilung des RP mit: "Wenn die Kapazitäten einer Schule erschöpft sind, können Schüler abgelehnt werden".
individuelle Zumutbarkeit
Dabei würden keine pauschalen Kriterien angewendet werden, sondern es fände eine individuelle Abwägung der Zumutbarkeit, welche andere Schule des gleichen Typs erreichbar sei, statt. Es sei eine Frage der Gerechtigkeit, wenn an einer Schule wenige, dafür übervolle Klassen gebildet werden müssten, während an der Nachbarschule zusätzliche, sehr kleine Lerngruppen eingerichtet werden sollten.
Als Kriterien wirken dabei das gewählte Bildungsangebot und eben die individuelle Zumutbarkeit. Sowieso fällt in diesem Kontext das Wort Zumutbarkeit recht häufig: Es bedeutet laut dem RP nicht nur die Entfernung zwischen Schul- und Wohnort, sondern auch im Blick auf die öffentlichen Verkehrsanbindungen.
Eltern können Widerspruch einlegen
Dennoch: Es gebe Eltern, die gegen die Entscheidung des RP Rechtsmittel einlegen würden. Allerdings haben laut dem RP in Freiburg nur wenige Eltern – ein bis zwei pro Anmelderunde – mit diesem Widerspruch Erfolg.
Ein wenig anders läuft das Verfahren bei Beruflichen Gymnasien ab. Hier antwortet Bernhard Kohler, Leiter des Kreisschulamtes, auf die Frage nach welchen Kriterien an dieser Stelle ausgewählt wird folgendermaßen: "Nach dem Notendurchschnitt. Für Berufliche Gymnasien gibt es ein zentrales Anmeldeverfahren, das die Schulaufsicht durchführt.
Die Schüler werden dabei den Schulen durch die Schulaufsicht auf Basis ihrer Noten zugeteilt." Hier gebe es kaum Versuche eine Aufnahme zu erzwingen. In der Regel, so Bernhard Kohler, reichen die vorhandenen Schulplätze in der Regel aus.
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