Interkommunaler Gutachterausschuss
Gestiegene Anforderungen im neuen Jahr
Achern (st). „Wir freuen uns, dass der zum 1. Januar 2020 neu gebildete gemeinsame Gutachterausschuss für die Städte Achern und Rheinau sowie die Gemeinden Kappelrodeck, Lauf, Sasbach, Sasbachwalden und Seebach startklar ist. Die wichtigsten Personalfragen sind schon seit Wochen geklärt“, freut sich Oberbürgermeister Klaus Muttach auf das neue interkommunale Projekt in der nördlichen Ortenau. Maria Fallert, die bisher schon hauptamtlich den Gutachterausschuss der Stadt Achern leitete, wird künftig die Geschäftsstellenleitung des Gutachterausschusses übernehmen. Für die Leitung des Gutachterausschusses tritt Stephan Lorenz-Feurer hauptamtlich in den Dienst der Stadt Achern. Helga Fontana ergänzt das Team als Teilzeitbeschäftigte. Das Büro des neu gebildeten Gutachterausschusses wird im ersten Obergeschoss des Technischen Rathauses in der Illenau sein. „Ich bin sehr zufrieden, dass wir ein sehr qualifiziertes hauptamtliches Team zusammenstellen konnten“, erklärte Oberbürgermeister Klaus Muttach.
Ehrenamtliche Mitglieder unterstützen
Unterstützt werden die Hauptamtlichen durch die ehrenamtlichen Mitglieder im Gutachterausschuss. Nach dem zwischen den Kommunen vereinbarten Verteilerschlüssel kann jede Kommune je angefangene 2.500 Einwohner ein Mitglied entsenden. Die Gemeinderäte der jeweiligen Kommunen werden entsprechende Vorschläge unterbreiten, die förmliche Bestellung erfolgt in der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Achern am 16. Dezember 2019. Des Weiteren soll auch die neue Gebührenordnung für den gesamten Geltungsbereich des neuen Gutachterausschusses erlassen werden. Es wird vorgeschlagen, die aktuelle Gebührenordnung der Stadt Achern zu übernehmen, Gebührenerhöhungen sind nicht geplant. Da die Gebühren für die Finanzierung des Gutachterausschusses nicht kostendeckend sind, wird das Defizit von den beteiligten Kommunen im Verhältnis der Einwohnerzahl übernommen.
Gestiegene Anforderungen
Der Gutachterausschuss mit der Geschäftsstelle wird sich in Zukunft gestiegenen Anforderungen gegenüber sehen.
Hierzu gehört unter anderem die hoheitliche Aufgabe des Gutachterausschusses, durch objektive Informationen über das Marktgeschehen eine möglichst hohe Transparenz am Immobilienmarkt zu schaffen.
Dabei ist für die qualifizierte Erfüllung der im Baugesetzbuch beschriebenen Aufgaben wie die Ermittlung sonstiger zur Wertermittlung erforderlichen Daten (hierzu gehören unter anderem Kapitalisierungszinssätze, Sachwertfaktoren, Vergleichsfaktoren) neben der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter des Gutachterausschusses auch eine möglichst große Datengrundlage erforderlich. In diesem Zusammenhang ergeben sich durch den Gemeinsamen Gutachterausschuss auch dahingehend Vorteile, dass durch die gestiegene Anzahl der für die Auswertung zur Verfügung stehenden Kaufpreise eine größere Basis für die Ableitung der Wertermittlungsdaten zur Verfügung steht. Durch den Zusammenschluss kommen nun voraussichtlich insgesamt geschätzte 800 bis 1.000 Kaufverträge pro Jahr zusammen, so dass die Auswertungsmöglichkeiten nun in Zukunft optimiert werden können.
Grundsteuerreform
Dies ist auch im Hinblick auf die anstehende Grundsteuerreform von großer Bedeutung. Denn in diesem Zusammenhang ist zu erwarten, dass seitens der Gutachterausschüsse umfangreiche Datenlieferungen wie flächendeckende und nachvollziehbar abgeleitete Bodenrichtwerte zu erbringen sind.
„Mit der Neuaufstellung dieses interkommunalen Gutachterausschusses im nördlichen Ortenaukreis sind wir für die gestiegenen Herausforderungen gut gerüstet. Der interkommunale Gutachterausschuss ist ein weiteres Beispiel für die sehr gute Zusammenarbeit zwischen den Kommunen im nördlichen Ortenaukreis", so Oberbürgermeister Klaus Muttach.
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