Briefwahlunterlagen für Landtagswahl
Antragsfrist endet am 12. März

Achern (st). Die Stadtverwaltung Achern weist darauf hin, dass Anträge auf Erteilung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen für die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg am Sonntag, 14. März, noch bis Freitag, 12. März, um 18 Uhr gestellt werden können. Die Beantragung eines Wahlscheins über den Internetwahlscheinantrag auf der Homepage der Stadt Achern ist jedoch nur noch bis Donnerstag, 11. März, 12 Uhr möglich.

Damit die beantragten Wahlunterlagen, die von der Stadt in der Regel per Post versendet werden, noch rechtzeitig bei den Wahlberechtigten eintreffen, empfiehlt die Stadtverwaltung den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen so früh wie möglich anzufordern. Sollte ein Antrag erst am Freitag, 12. März, gestellt werden, kann bei einer Zusendung der Wahlunterlagen per Post nicht mehr gewährleistet werden, dass diese noch vor dem Wahltag bei dem Wahlberechtigten eingehen. In diesem Fall sollte der Antrag persönlich in einem der Briefwahlbüros im Rathaus Illenau, Illenauer Allee 73, oder Rathaus Am Markt, Rathausplatz 1, abgegeben und die Unterlagen gleich mitgenommen werden. Hierzu ist die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

Kein Ersatz für verlorene Wahlscheine

Die Wahlberechtigten werden darauf aufmerksam gemacht, dass verlorene Wahlscheine nicht ersetzt werden. Sofern ein Wahlberechtigter jedoch glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis Samstag, 13. März, 12 Uhr im Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Achern im Rathaus Am Markt, Rathausplatz 1, ein neuer Wahlschein beantragt werden. Das Briefwahlbüro im Rathaus Am Markt ist hierfür am Samstag, 13. März, von 11 bis 12 Uhr geöffnet.

Kann ein Wahlberechtigter den Wahlraum am Sonntag, 14. März, aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung oder einer Absonderungsanordnung nach dem Infektionsschutzgesetz („angeordnete Quarantäne“) nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen, besteht weiterhin die Möglichkeit einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15 Uhr zu beantragen. Mit dem Wahlschein und den dazugehörigen Wahlunterlagen kann der Wahlberechtigte seine Stimme dann noch im Rahmen der Briefwahl abgeben. Dies gilt auch, wenn ein Wahlberechtigter nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und die in § 18 Abs. 2 Landeswahlordnung (LWO) genannten Voraussetzungen erfüllt. Die Briefwahlunterlagen können in diesen Fällen beim Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Achern im Rathaus Am Markt, Rathausplatz 1, beantragt werden. Das Briefwahlbüro ist am Wahlsonntag ab 11 Uhr besetzt. Die Stadtverwaltung empfiehlt, sich zuvor telefonisch an das Wahlamt der Stadt Achern unter Telefon 07841/6421113 zu wenden, um die genaue Vorgehensweise zu besprechen.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können für eine andere Person nur beantragt werden, wenn hierfür eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass die Briefwahlunterlagen an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt werden sollen.

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