Waffengesetz

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Lokales

Waffen straffrei bei Polizei und Behörden abgeben
Gesetzesänderung schafft befristete Amnestieregelung

Ortenau (st). Wer im unerlaubten Besitz von Waffen oder Munition ist, kann diese bis zum 1. Juli 2018 bei der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgeben, ohne mit einem Straf- oder Bußgeldverfahren rechnen zu müssen. Darüber informiert das Ordnungsamt im Landratsamt Ortenaukreis.  „Diese Amnestieregelung wurde durch die am 6. Juli in Kraft getretene Änderung im Waffengesetz geschaffen“, erklärt Andrea Kern, Leiterin des Ordnungsamtes. Das bedeutet, wer eine am 6. Juli 2017...

  • Offenburg
  • 27.07.17
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