Bundestagsabgeordneter Peter Weiß erklärt das Baukindergeld
Hilfe vom Staat fürs Eigenheim

Marthe Roth von der Guller-Redaktion sprach mit CDU-Bundestagsabgeordenten Peter Weiß über das Baukindergeld beim CDU-Landesparteitag im Europa-Park Rust.Foto: CDU-Landesparteitag
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Rust (ro). Seit dem 18. September kann das neue Baukindergeld beantragt werden. Doch was sich so leicht daher sagt, erfordert eine Menge Papierkram. Guller-Redakteurin Marthe Roth traf beim 72. Landesparteitag der CDU Baden-Württemberg im Europa-Park den Bundestagsabgeordneten Peter Weiß und hakte nach, was junge Familien tun müssen, um in den Genuss dieser Förderung zu kommen.

"Das Baukindergeld ist ein Zuschuss für Familien, die ein Eigenheim erworben haben und dieses selbst nutzen. Er wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt", so Peter Weiß, der selbst mehrmals die mitgebrachten Unterlagen der Förderbank studiert, um die richtige Auskunft zu geben. Dafür müsse man einen Antrag bei der KfW stellen. Dies sei online im KfW-Zuschussportal möglich. "Es ist darauf zu achten, dass der Antrag drei Monate nach dem Einzug in das Eigenheim gestellt wird", bemerkt Weiß. Weiterhin seien nur diejenigen zuschussberechtigt, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 gekauft oder gebaut haben.

Weiterhin merkt Weiß an, dass "das Baukindergeld nur gewährt wird, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird." Das zu versteuernde Einkommen dürfe bei einem Kind im Haushalt 90.000 Euro im Jahr nicht überschreiten, für jedes weitere Kind würden 15.000 Euro Freibetrag hinzukommen. Das Kind, welches mit im Haushalt wohnt, müsse zur Zeit der Antragsstellung unter 18 Jahren sein, so Weiß weiter.

Wenn alle Vorausetzungen gegeben und alle Nachweise eingereicht seien, wie zum Beispiel die Eintragung ins Grundbuch und die Meldebescheinigung, zahle die KfW 1.200 Euro pro Jahr und pro Kind für zehn Jahre. "Der Bund fördert so Familien mit bis zu 12.000 Euro pro Kind für den Erwerb von Wohneigentum", sagt der Bundestagsabgeordnete. "Wichtig ist, dass das Eigenheim selbst genutzt wird und das es der erste Kauf ist", betont Weiß.

Und was ist, wenn man sich die Immobilie nach drei oder fünf Jahren doch nicht mehr leisten kann oder wenn man berufsbedingt umziehen muss? "Dann werden die Auszahlungen sofort gestoppt und die Förderung entfällt", erklärt der CDU-Abgeordnete.

Wenn ich also mit zwei Kindern ein Eigenheim erwerbe, das 350.000 Euro kostet, würde ich vom Staat 24.000 Euro Baukindergeld bekommen. Keine geringe Summe: Aber wenn auf die 350.000 Euro eine Grunderwerbsteuer anfällt, die in Baden-Württemberg bei fünf Prozent liegt, muss ich 17.500 Euro Steuern an das Bundesland bezahlen. Damit bleiben mir als eigentliche Förderung nur 6.500 Euro übrig? "Ja", sagt Peter Weiß "da haben sie einen wunden Punkt getroffen. Die Grunderwerbssteuer wird durch die Bundesländer geregelt. Damit eine Familie wirklich gefördert wird, wäre es wünschenswert, wenn diese reduziert oder gar erlassen würde."

Just in dem Moment kommt Katrin Schütz, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, vorbei und wird vom Lahrer Bundestagsabgeordneten gleich eingespannt. "Wir arbeiten an diesem Thema", war das Statement der Staatssekretärin daraufhin.

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