Honauer Baggersee
Vorgabe für Kiesabbau bis 2033 soll festgelegt werden

Der Kiesabbau am Baggersee Honau soll verlängert werden. | Foto: als

Rheinau (als). Wie geht es weiter mit dem Kiesabbau am und im Honauer Baggersee? Die bestehende Genehmigung läuft Ende dieses Jahres aus und soll nach einer Vorlage der Stadtverwaltung für die Sitzung des Gemeinderats am heutigen Mittwoch bis Ende 2033 verlängert werden. Ursprünglich hatte das Unternehmen eine Verlängerung bis Ende 2025 beantragt. Die Empfehlung von Ortsvorsteher Manfred Knörle und dem gesamten Ortschaftsrat lautet dabei auf Zustimmung zu dem Vorhaben.

Theoretisch, so Jochen Corbe vom beratenden Ingenieur-Büro Walde und Corbe aus Hügelsheim, stünde eine Menge von 2,8 Millionen Kubikmetern an Kiesvorkommen zur Verfügung. Allerdings sei aufgrund der Überdeckung mit Feinstsänden diese Menge nicht vollumfänglich abzubauen, sondern es können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur ein Drittel des Kieses gewonnen werden. Dafür werde 700.000 Kubikmeter pro Jahr Wasser für die Aufbereitung von Kies- und Splittsorten entnommen. Im Anschluss werde das entnommene Wasser in einer Tiefe von mindestens zehn Metern wieder in die Kiesgrube eingelassen.

Das Kieswerk Honau habe im Wasserrechtsantrag mitgeteilt, dass aufgrund der durchgeführten Seevermessungen die Abbaugrenze teilweise überbaggert worden ist. Diese Überbaggerungen reichen bis in die Anfänge der 1990er-Jahre zurück, so die Auskunft der Honauer Gemeindeverwaltung. Deshalb habe das Landratsamt dem Kieswerk Rheinau-Honau mitgeteilt, dass zur Kompensation der Überbaggerungen ein Antrag zur Anpassung der Abbaugrenzen sowie auch die Verlängerung der Abbaufrist bis zum 31. Dezember 2033 beantragt werden solle.

Laut Auskunft von Ortsvorsteher Knörle und des Rheinauer Bauamtsleiters Roland Mündel befindet sich die Seesohle in einer Tiefe zwischen 45 und 65 Metern unter der Wasseroberfläche und ist teilweise mit einer bis zu zwölf Meter hohen Schicht aus Feinsedimenten überdeckt. Mündel erklärte, dass der bestehende Baggersee auf der Nord- und Westseite bis an die Abbaugrenzen festgelegt ist, und aufgrund bestehender nördlicher Waldvorkommen bis an die Uferseiten dort nicht nachgebaggert werden soll. In westlicher Lage könne aufgrund der Kompensation der Überbaggerungsmengen ebenfalls nicht gebaggert werden, genau wie im südwestlichen Seebereich, da diese Fläche einen ökologisch wertvollen Lebensraumtyp nach der Fauna-Flora-Habitatrichtline (FFH) darstelle. Mündel erläuterte, dass daher die Wasserentnahme am östlichen Seeufer mit einer Jahresmenge von 700.000 Kubikmetern und einer Waschwassereinleitung mit Feinsandanteilen mittels einer Schachtkonstruktion erfolgen wird, um kiesiges Material zu erhalten.

Da bei der Fläche auf der Südwestseite des Sees keine Genehmigungsfähigkeit gegeben sei und der Aufwand auf der Ostseite nicht im Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen stehe, sehe das Kieswerk vom Abbau an diesen Flächen ab. Der Kies- und Sandabbau solle ausschließlich im bestehenden See innerhalb der bestehenden Uferlinie erfolgen.

Dem ökologischen Ausgleich der Kiesabbauflächen werde durch eine über 4.000 Quadratmeter große Aufforstung Rechnung getragen, da der Baggersee im Vogelschutzgebiet liege. Mündel begrüße insgesamt das Vorhaben zur Anpassung der bestehenden Abbaugrenzen und Verlängerung der Abbaufristen, da damit der verfahrensökonomische Grundsatz der Stadt Rheinau „Tiefenbaggerung vor Erweiterung“ verfolgt werde.

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