Jahreshauptversammlung IG Geoven
Schäden nach Tiefengeothermieprojekten

Rheinau (st) Eine bessere rechtliche Absicherung für Risiken der Bürger bei künftigen Tiefengeothermieprojekten fordert die Interessensgemeinschaft Geoven-Geschädigte (IGG). Bei der Jahresversammlung autorisierten die Gesellschafter einstimmig die Geschäftsführung auch weiterhin mit politisch Verantwortlichen Gespräche zur besseren Vorsorge zu führen. Dies sowohl angesichts des erkennbaren politischen Drucks, die Tiefengeothermie und Lithiumgewinnung am Oberrhein voranzutreiben, als auch angesichts der beunruhigend hohen Grundwasserstände in Rheinau, Kehl und La Wantzenau (Elsass), heißt es in einer Pressemitteilung. Diese Anomalien der Wasserstände sind in diesen Gemeinden seit den zwischen 2019 und 2021 vom Geothermieprojekt Vendenheim ausgehenden Erdbeben zu verzeichnen. Verschiedene Behörden und das Umweltministerium Baden-Württemberg befassen sich inzwischen mit der Ursachenforschung. Ergebnisse liegen noch keine vor. Bürger aus den betroffenen Gemeinden berichten, dass sie unabhängig von den aktuell hohen Niederschlägen aus ihren Kellern Wasser pumpen müssen.

Grenzüberschreitendes Haftungsrecht

Nach intensiver Auseinandersetzung mit grenzüberschreitendem Haftungsrecht und mit dem geltenden deutschen Bergrecht zeigen die Erfahrungen der Mitglieder, dass die Bürger in Deutschland im Schadenfall unzureichend abgesichert sind. Dies, da sowohl die Gebäude- als auch die Rechtschutz-Versicherungen Schäden aus induzierten Beben ausschließen. Einen Direktanspruch an die Haftpflichtversicherungen der Bohrunternehmen haben die Bürger im Schadenfall nicht, da der Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Deutschland, im Gegensatz zu den Regelungen in anderen europäischen Ländern, nur eine behördliche Auflage, jedoch keine gesetzliche Pflicht darstellt. Eine gesetzliche Pflichtversicherung, wie sie für Kraftfahrzeughalter besteht, würde Betroffenen im Schadensfall einen Direktanspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung garantieren. Diese notwendige gesetzliche Änderung ist daher die zentrale Forderung der IGG. Leider sind in der Landes- und Bundespolitik derzeit wenig Anstrengungen zu erkennen, die Bürger besser zu schützen. Demgegenüber wurde im Bundestag wohlwollend diskutiert, das Fündigkeitsrisiko der Unternehmen bei Bohrungen abzusichern. Die IGG-Geschäftsführung ist auch der Auffassung, dass die beteiligten Kommunen bei der Standortsuche und bei der Auswahl der Betreiber nicht nur angehört werden, sondern ein echtes Mitspracherecht bekommen sollten.

Die Interessengemeinschaft hatte sich Anfang 2022 gegründet, um solidarisch für eine faire Schadensabwicklung nach Erdbebenschäden durch das Tiefengeothermieprojekt nördlich von Straßburg einzutreten. Wesentlicher Teil der Arbeit war in beiden zurückliegenden Jahren die Beschaffung von juristischer Expertise. Mit dieser Unterstützung konnten in Verhandlungen über die Entschädigung vielfach höhere Vergleichssummen erreicht werden als die ursprünglich angebotenen. Einige Betroffene haben ihre Ansprüche vor deutschen und französischen Gerichten geltend gemacht und im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Betreiberfirma in Agen (Südfrankreich) angemeldet. Die Geschäftsführung der IGG hat seit Bestehen viele Kontakte geknüpft und steht im Austausch mit Politkern und Behörden, anderen Kommunen, Bürgerinitiativen und mit elsässischen Gemeinden. Schließlich fragen bei der IGG Vertreter von Kommunen an, in denen ein Tiefengeothermieprojekt verwirklicht werden soll, um Erfahrungen aus dem Projekt in Vendenheim frühzeitig im Verfahren zu berücksichtigen.

Die IGG-Geschäftsführung dankte den Beiräten und den Gesellschaftern für den gemeinsamen Einsatz. Der Dank galt auch den kommunalen Gremien in Rheinau sowie Bürgermeister Oliver Rastetter und dessen Vorgänger Michael Welsche für deren Unterstützung und klaren, bürgernahen Haltung. wer mehr wissen möchte, wendet sich an dieE-Mail-Adresse info@ig-gg.de.

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