Es gibt verschiedene staatliche Förderungen
Wenn der Azubi-Lohn nicht reicht
Es ist ganz schön viel, was man auch als junger Mensch zum Leben braucht: Miete, Telefon, Fahrkarten und Essen sind nur die Dinge, die als Lebensunterhaltskosten bezeichnet werden und zum Grundbedarf gehören. Aber auch für Kleidung wird Geld benötigt, dazu auch in der Freizeit, wenn es um Hobbys geht oder Treffen mit Freunden. Bei den meisten Auszubildenden reicht deswegen das erste Gehalt nicht ganz aus, um all diese Dinge zu bezahlen. Können die Eltern nicht ausreichend finanziell unterstützen, gibt es in Deutschland die Möglichkeit, verschiedene finanzielle Förderungen für die Ausbildung zu erhalten.
Anspruch auf BAB
Generell haben Azubis Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn es bei ihnen mit dem Ausbildungsgehalt eng wird. Der monatliche Höchstsatz liegt aktuell bei 781 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss. Berechnet wird dieser Betrag aus dem Verdienst der Eltern oder des Lebenspartners.
Die Voraussetzung für BAB ist, dass eine staatlich anerkannte duale Ausbildung absolviert wird – bei einer schulischen Ausbildung gibt es keinen Anspruch. Die Unterstützung wird generell bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Für Menschen mit Behinderung gelten für den Anspruch besondere Regeln.
Da für eine schulische Ausbildung kein BAB-Anspruch besteht, haben in solchen Fällen junge junge Menschen die Möglichkeit, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen. In diesen Fällen liegt der Höchstsatz für das Schüler-BAföG bei 754 Euro im Monat und muss ebenfalls nicht zurückgezahlt werden. Auch bei diesem Antrag wird die Unterstützung individuell berechnet. Berücksichtigt werden das eigene Einkommen sowie das der Eltern oder eines Lebenspartners. Für diese Förderung ist das kommunale Amt für Ausbildungsförderung zuständig.
Der Klassiker ist Kindergeld. Für junge Menschen, die eine Ausbildung oder ein Studium absolviert und unter 25 Jahre alt sind, erhalten Eltern das Kindergeld. Es soll zur Finanzierung der Ausbildung genutzt werden. Der Betrag für das erste bis zum vierten Kind beläuft sich derzeit auf 250 Euro im Monat. Endet die Ausbildung oder wird das 25. Lebensjahr überschritten, entfällt das Kindergeld. Wer nicht mehr zu Hause wohnt und die Eltern keine finanzielle Unterstützung leisten, kann das Kindergeld von den Eltern einfordern oder einen Antrag stellen, dass es das Kindergeld auf ein eigenes Konto überwiesen wird.
Auslandserfahrung
Wer als Azubi oder Student Erfahrungen im Ausland sammeln möchte, für den gibt es auch private und internationale Förderprogramme, die bei deinem Auslandsaufenthalt finanziell unter die Arme greifen. In solchen Fällen ist jedoch eine Menge Eigeninitiative gefordert.
Wenn im Inland alle Fördermöglichkeiten ausprobiert sind, aber das Geld trotzdem nicht reicht, für den vergibt die KfW den sogenannten Bildungskredit, um den Ausbildungsabschluss nicht zu gefährden. Dieser Kredit der Bundesregierung ist allerdings nur für Azubis gedacht, die innerhalb der nächsten 24 Monate für dem Abschluss stehen und mindestens 18, aber maximal 36 Jahre alt sind. Das Gute am Bildungskredit: Er ist flexibel anpassbar und unabhängig vom eigenen Einkommen sowie dem Einkommen der Eltern. rek
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