Prozessauftakt: 41-Jährige Deutsche erschlich sich Sozialleistungen
Anklage wegen vielfachen Betrugs vor Landgericht

Offenburg. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat eine 41-jährige Deutsche vor dem Landgericht Offenburg wegen vielfachen Betruges angeklagt. Demnach gab die damals 39-Jährige im April 2015 gegenüber dem Landratsamt wahrheitswidrig an, sie habe drei Monate lang für ihr Kind von dessen Vater keinen Unterhalt erhalten. Um ihre Angaben zu stützen legte sie eine entsprechende, allerdings gefälschte, Bescheinigung vor. Das Amt zahlte ihr daraufhin 900 Euro aus.

Im Februar 2016 gab sich die Tatverdächtige gegenüber einer Rentenstelle als die
Tochter ihrer anspruchsberechtigte Nachbarin aus. Sie bat um künftige Auszahlung
der Rente per Verrechnungsscheck und nicht mehr per Überweisung. In den nächsten fünf Monaten passte die Frau den Briefträger ab und ließ sich die Post aushändigen. Die so erlangten Verrechnungsschecks in Höhe von insgesamt rund 6.200 Euro löste sie ein. Im Mai und Juni meldete sich die Frau erneut als Tochter der Nachbarin bei der Rentenstelle. Sie monierte, dass die Verrechnungsschecks nicht eingegangen seien und erhielt so weitere rund 2.400 Euro.

Ähnlich ging sie vor, als sie im Juli 2016 gegenüber dem Landratsamt vortäuschte, die Mutter eines anderen Kindes zu sein. Unter Vorlage einer gefälschten Vollmacht holte sie einen Verrechnungsscheck in Höhe von rund 750 Euro ab und löste diesen ein.

An einem Tag im November 2016 bat die Tatverdächtige an einer Tankstelle in
Offenburg einen Mann um Bargeld. Als dieser die Bitte abgelehnt hatte, gab die Frau
vor, mit ihm Kaffee trinken zu wollen. In einem unbeobachteten Moment schüttete sie
eine gesundheitsschädigende Flüssigkeit in den Kaffee des Mannes. Als sich dieser
kurz darauf mehrfach übergeben musste und einschlief, entriss die Frau seinen
Geldbeutel, in welchem sich circa 450 Euro befanden.

Zur Anklage kommen weitere Fälle des Betrugs, nachdem die Frau von Dezember
2015 bis Dezember 2016 in mehreren Fällen Überweisungsträger fälschte, die sie bei
der Bank einreichte. So erlangte sie insgesamt rund 3.300 Euro. Die Taten beging die Frau, um sich eine dauerhafte Erwerbsquelle zu verschaffen. Die Anklage lautet auf gewerbsmäßigen Betrug mit Urkundenfälschung und auf schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Nachdem die Deutsche bereits einschlägig wegen Betrugs vorbestraft ist, hat sie nun mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen hat. Das Gesetz sieht für die Raubtat als schwerste Einzeltat eine Mindeststrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe, in minder schweren Fällen von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe vor. Die Tatverdächtige befindet sich seit Januar in Untersuchungshaft.

Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht beginnt am heutigen Mittwoch.

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