Arbeitnehmer sollten selbst aktiv
Weiterbildung nicht nur Chefsache
Offenburg (gro). Das Thema Weiterbildung spielt nicht nur im Rahmen der Berufsinfomesse (BIM) eine wichtige Rolle. Das lebenslange Lernen ist heutzutage die Basis eines erfolgreichen Berufslebens. Dabei verlassen sich aber viele Mitarbeiter zu sehr auf den Arbeitgeber, stellt Bianca Böhnlein, Leiterin des Regionalbüros für berufliche Fortbildung, fest und warnt: "Ein Zurücklehnen kann fatale Folgen haben." Natürlich würden Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels Weiterbildungen anbieten, daran habe sich auch durch Corona nichts geändert, jedoch würden diese je nach Branche etwas zurückhaltender agieren. "Aber jedem muss klar sein, dass der Fachkräftemangel vor und nach Corona eine der größten wirtschaftlichen Herausforderungen war und sein wird. Daher sollte sich niemand darauf verlassen, dass das Angebot zu einer Weiterbildung vom Arbeitgeber kommt, denn es ist vorausschauend und weitsichtig, seine Beschäftigungsfähigkeit selber im Auge zu behalten", empfiehlt die Expertin.
Dabei werden die Arbeitnehmer vom Staat finanziell nicht im Regen stehen gelassen, wenn sie sich für eine berufliche Weiterbildung entscheiden: "Die finanzielle Unterstützung ist zum einen abhängig von der Art der Weiterbildung, also handelt es sich um eine Aufstiegs- oder um eine Anpassungsqualifizierung, und zum anderen vom Einkommensniveau beziehungsweise dem Beschäftigungsstatus", so Böhnlein. Bei einer Aufstiegsqualifizierung handele sich um eine Qualifizierung, die auf einen höherwertigen Abschluss hinführt beziehungsweise für die Wahrnehmung einer Aufgabe mit einem größeren Verantwortungsbereich qualifiziert. "Typische Aufstiegsqualifizierungen sind etwa der Erwerb eines Meister- oder Technikerabschluss, aber auch der als Betriebswirt. Für diese Fortbildungen gibt es das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Es kann eine Summe von 15.000 Euro gefördert werden", erläuert Böhnlein. Informationen dazu finden sich im Internet unter www.aufstiegs-bafoeg.de und beim Landratsamt Ortenaukreis, wo auch der Antrag gestellt werden kann.
Bildungsgutscheine
Eine Anpassungsqualifizierung dient etwa der Vertiefung von Kenntnissen, einer Spezialisierung oder neuen Qualifizierung auf gleichem Tätigkeitsniveau. "Dafür sind die Fördermöglichkeiten leider sehr eingeschränkt", bedauert die Expertin. Die Förderung beschränkt sich je nach Einkommen auf die Bildungsprämie. So könnten geringverdienende Beschäftigte mit bis zu maximal 20.000 Euro brutto jährliches Einkommen eine Prämie von 50 Prozent des Kurspreises, maximal 500 Euro im Jahr erhalten. "Der Prämiengutschein kann bei der Volkhochschule Offenburg beantragt werden", so Böhnlein. Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.bildungsprämie.info. "Sind Sie nicht berufstätig und erhalten Arbeitslosengeld I, können Sie in Absprache und wenn es der Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt dient, einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit erhalten", verrät Bianca Böhnlein. "In den meisten Fällen kann die berufliche Fortbildung zumindest in der Einkommenssteuer angesetzt werden."
Es gibt die unterschiedlichsten Bescheinigungen für die Teilnahme an einer Weiterbildung. "Da bei einer Teilnahmebescheinigung keine Prüfung abgelegt werden muss, ist hierbei die Anerkennung eher geringer einzuschätzen", macht die Weiterbildungsexpertin deutlich. Bei einem Zertifikat erstellt die Weiterbildungseinrichtung eine hauseigene Prüfung und die Anerkennung geht einher mit der Anerkennung der Weiterbildungssituation. Es gibt aber auch staatlich geprüfte Abschlüsse wie den Techniker, Betriebswirt, Kammer-Abschlüsse wie Fach- oder Betriebswirt, Meister und akademische Abschlüsse wie Bachelor, Master oder Diplom.
Den Unternehmen empfiehlt Bianca Böhnlein, in die Weiterbildung ihrer Arbeitnehmer zu investieren. "Gute Personalplanung ist einer der wichtigsten wirtschaftlichen Erfolgsfaktoren eines Unternehmens. Durch eine individuelle Laufbahnplanung mit Weiterbildungen kann man in Zeiten des Fachkräftemangels Mitarbeiter längerfristiger binden", stellt Bianca Böhnlein fest. Auf der anderen Seite sollten Arbeitnehmer die ihnen angebotenen Chancen zu einer Weiter- und Fortbildung aber auch motiviert ergreifen. Die Agentur für Arbeit unterstütze Arbeitgeber hierbei. "Durch das Qualifizierungschancengesetz gibt es genau zu diesem Zweck Mittel, die für Qualifizierungen von Mitarbeitern den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden", weist sie auf die Möglichkeiten hin. Informationen würde der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit geben.
Abschließend hat Bianca Böhnlein für alle an einer beruflichen Fortbildung Interessierten einen Rat: "Unabhängig von den Angeboten durch den Arbeitgeber sollte sich aber auch der Arbeitnehmer in Eigeninitiative auf den Weg machen und seine eigene Entwicklung gezielt voran bringen."
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