IGZ ermöglicht Rückzahlung an zwölf Kommunen
1,6 Millionen Euro zurück an Mitglieder

Lahr (st). Die erfolgreiche Ansiedlungsentwicklung im Gebiet des Zweckverbandes ermöglicht die Rückzahlung der eingebrachten Verbandsumlagen an die zwölf Mitglieder des „Industrie- und Gewerbeparks Raum Lahr“ (IGP) zum Januar 2021. Diese Umlagen wurden von den Kommunen von 1999 bis 2014 zur Finanzierung des Zweckverbandsbetriebs eingebracht. Auf Grund der positiven Entwicklung des Areals konnten bereits im vergangenen Jahr 50 Prozent der eingebrachten Umlagen an die Kommunen zurückbezahlt werden. In der aktuell schwierigen Pandemie-Situation können durch die Rückzahlung der restlichen 50 Prozent – insgesamt 1,625 Millionen Euro, jeweils anteilig nach Umlageanteil – die Haushalte der Zweckverbandsgemeinden entlastet werden. Das haben Zweckverbandsvorsitzender Oberbürgermeister Markus Ibert und Verbandsdirektor Daniel Halter in einer nichtöffentlichen Sitzung erklärt. Friesenheims Bürgermeister Erik Weide: „Das ist gerade in der für die Kommunen sehr angespannten aktuellen Situation ein positives Zeichen für die Zweckverbandsmitglieder." Damit ist nun ein weiterer großer Schritt in der erfolgreichen Entwicklung des Zweckverbandes getan. Bereits seit 2015 mussten die Mitglieder keine Betriebskostenumlagen mehr zahlen. Inzwischen erwirtschaftet der Zweckverband sogar Überschüsse und kann notwendige Investitionen in Infrastruktur, Strategie und ökologische Themen aus eigener Kraft bewerkstelligen. OB Markus Ibert: „Das Erfolgsmodell Zweckverband trägt Früchte. Es zeigt sich, dass es richtig war, in den schwierigen Anfangsjahren durchzuhalten und dass sich langfristig die von den Mitgliedskommunen und dem Landkreis eingebrachten finanziellen Mittel schließlich rechnen würden. Dies bestätigt sich nun in einer Zeit, in der die Kommunen vor finanziell dramatischen Herausforderungen stehen.“

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.