Betrug bei Sozialversicherung
Geldstrafe für Gebäudereinigungsfirma
Lahr (st). Eine Geldstrafe in Höhe von 13.600 Euro hat das Amtsgericht Lahr mit bereits rechtkräftigem Strafbefehl gegen einen in der Ortenau ansässigen Betreiber eines Gebäudereinigungsunternehmen wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 20 Fällen verhängt.
Betrug im Zeitraum von zwei Jahren
Im Verlauf von Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am Standort Offenburg gegen den Betreiber wurde festgestellt, dass dieser im Zeitraum von Januar 2018 bis Februar 2020 mehrere seiner Beschäftigten entweder gar nicht oder mit deutlich zu geringen Lohnsummen der Sozialversicherung gemeldet hatte. Der Sozialversicherung entstand so ein Schaden in Höhe von mehr als 76.000 Euro.
Neben der Geldstrafe muss der Unternehmer auch für den entstandenen Schaden aufkommen und die Kosten des Verfahrens bezahlen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.