Grundstücksverkauf an Tilman Petters
RP stellt Verwaltungsfehler fest
Lahr (st). Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat in einem Schreiben an die Stadt Lahr seine abschließende Stellungnahme zu dem von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) beanstandeten Grundstücksverkauf an Bürgermeister Tilman Petters abgegeben. Die GPA hatte bei einer Finanzprüfung der Stadt festgestellt, dass das städtische Grundstück unter Wert veräußert worden war. Nach der Prüfung des Falls hat das RP nun bestätigt, dass dies auf einen Verwaltungsfehler bei der Festlegung des Kaufpreises zurückzuführen ist. Die Stadt habe zwischenzeitlich dargelegt, durch welche organisatorischen Vorkehrungen vergleichbare Fälle für die Zukunft ausgeschlossen werden können. Damit könne das Verfahren als erledigt angesehen werden.
Wertminderung hätte nicht berücksichtigt werden dürfen
Da der Verkauf vollständig abgeschlossen ist, sei der Fehler auch durch aufsichtsrechtliche Entscheidungen nicht mehr zu korrigieren, heißt es aus dem RP. Die GPA hatte beanstandet, dass für die Kaufpreisermittlung keine individuelle Wertermittlung stattfand. Eine seitens des Rechnungsprüfungsamts der Stadt bei der Abteilung Liegenschaften angeforderte schriftliche Begründung für die Veräußerung unter dem Bodenrichtwert wurde erst nach dem Grundstücksverkauf vorgelegt. Wie die GPA feststellte, lagen die Voraussetzungen für einen Preisabschlag nicht vor, da die vor allem als Begründung angeführte Zweiterschließung des Grundstücks zu diesem Zeitpunkt noch völlig ungewiss war. Daher hätte die damit verbundene Wertminderung für einen noch zu entrichtenden Erschließungsbeitrag nicht berücksichtigt werden dürfen.
Das RP weist ergänzend darauf hin, dass die abschließende Bestätigung keine Bewertung strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder dienstrechtlicher Maßnahmen enthält.
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