Öffnung mit 3G-Regel
Lahrer Hallenbad startet in Wintersaison

Am Dienstag, 28. September, beginnt die Wintersaison im Hallenbad. | Foto: Stadt Lahr
  • Am Dienstag, 28. September, beginnt die Wintersaison im Hallenbad.
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Lahr (st). Nachdem das Hallenbad Ende Oktober 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nur vier Wochen nach der Öffnung wieder schließen musste, beginnt am Dienstag, 28. September, die neue Hallenbadsaison in Lahr.

Auch wenn sich die Stadt Lahr eine durchgehende Saison bis Ende April 2022 wünscht, wird es keine Saisonkarten geben. Hintergrund hierfür ist der unvorhersehbare Verlauf der noch immer andauernden Pandemie. Die Preise für den Einzeleintritt bleiben unverändert: vier Euro für Erwachsene sowie 2,50 Euro für Kinder und Jugendliche im Alter von vier bis 17 Jahren, Studierende bis 25 Jahre, Schwerbehinderte ab 50 Prozent Behinderungsgrad, Wehrdienstleistende sowie Teilnehmende eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ). Für Kinder unter vier Jahren ist der Eintritt frei.

Gewohnte Öffnungszeiten

Erfreulich für die Badegäste werden die Öffnungszeiten sein: Mussten diese im vergangenen Jahr aufgrund der damaligen Verordnung verkürzt werden, kann das Bad dieses Jahr wieder zu den gewohnten Zeiten besucht werden. Die Öffnungszeiten sind: Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 21 Uhr, Mittwoch von 7 bis 21 Uhr sowie Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 9 bis 18 Uhr. An Montagen ist das Hallenbad geschlossen. Letzter Einlass ist immer eine Stunde vor dem Ende der Badezeit.

Einschränkungen entstehen nur durch die Sperrung der Springerhalle. Hier finden zurzeit noch Sanierungsarbeiten statt, die bis Ende November 2021 andauern können. Aus diesem Grund können die Aqua-Fitness-Kurse erst wieder im neuen Jahr angeboten werden. Dagegen werden die morgendliche Wassergymnastik, die Schwimmkurse und das Babyschwimmen nach wie vor angeboten. Anmeldungen für das Babyschwimmen und die Schwimmkurse werden ab Dienstag, 28. September, telefonisch unter 07821/919650 entgegengenommen.

3G-Regel gilt

Die Badegäste müssen entweder einen negativen COVID-19-Test, eine vollständig abgeschlossene Impfung gegen COVID-19 oder eine Genesung nach einer Infektion mit COVID-19 vorweisen. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sowie gelten als getestet, sofern sie keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Der Nachweis erfolgt über ein entsprechendes Ausweisdokument. Eine Impfung ist vollständig abgeschlossen, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Als genesen gilt, wer innerhalb der letzten sechs Monate positiv mittels PCR, PoC-PCR oder eines anderen Nukleinsäurenachweises auf SARS-CoV-2 getestet wurde, wobei das Testergebnis mindestens 28 Tage zurückliegt.

Die Besucher müssen einen Meldenachweis für den Fall einer erforderlichen Kontaktnachverfolgung ausfüllen. Im Gebäude gilt bis zu den Umkleiden die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Darüber hinaus sind die üblichen Hygienemaßnahmen wie die Einhaltung des Abstandsgebots und die Händedesinfektion zu beachten.

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