Stichprobenflächen
Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen

Rust (st) Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und Pflanzen finden im Zeitraum von April bis Ende November 2024 in Lahr statt. Es handelt sich dabei lediglich um die Untersuchung von Stichprobenflächen und nicht um eine flächendeckende Kartierung der Gemarkungsfläche Lahr.

Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen beziehungsweise das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.

Keine Zuordnung zu Grundstückseigentümern

Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzgebiete abgegrenzt.

Bei diesen Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragten der LUBW gemäß Paragraf 52 Naturschutzgesetz grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Sie haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen und auf Nachfrage vorzeigen können. Die Beauftragten betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten und Anlagen werden ohne Zustimmung nicht betreten.

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